- Bahnsteig
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Ein Bahnsteig (in der Schweiz, früher auch in Österreich und Deutschland üblich: Perron), Abkürzung: Bstg, ist eine befestigte Plattform, die parallel und mit geringem Abstand zu einem Eisenbahngleis angelegt wird, um das Ein- und Aussteigen in bzw. aus Zügen zu erleichtern. Man findet sie deshalb in Bahnhöfen oder an Haltepunkten (Haltestellen). Ähnliche Konstruktionen gibt es als Arbeitsbühnen neben Bereitstellungsgleisen.
Die Deutsche Bahn betreibt in Deutschland Bahnsteige mit einer Gesamtlänge von 2.300 km. [1]
Inhaltsverzeichnis
Bauweise
Während früher einfache, eventuell asphaltierte Schüttungen aus Schotter mit mehr oder minder befestigter Vorderkante als ausreichend betrachtet wurden, sind die heutigen Hochbahnsteige wesentlich massivere Konstruktionen. Die Kanten bestehen üblicherweise aus Winkelstützmauern (L-Steinen) aus Beton, deren senkrechter Teil oben profiliert ist und so einen ertastbaren Randstein bildet. Der Körper des Bahnsteigs ist angeschüttet und/oder betoniert und nimmt meist Regenwasserkanalisation sowie Leitungen für die Bahnsteigbeleuchtung und evtl. die Leit-, Sicherungs- und Fernmeldetechnik der Betriebsstelle auf. Die Oberfläche ist meist mit Beton-Verbundsteinpflaster belegt und, falls nicht überdacht, mit Mittelentwässerungen versehen. Im Innenbereich werden auch Natursteinbeläge verwendet.
Zu den Enden und, sofern es sich nicht um einen Mittelbahnsteig handelt, zur Rückseite hin geht der Bahnsteig entweder fließend in eine Verkehrsfläche über oder ist durch Brüstungen begrenzt. Von Bahnsteigenden, die sich frei aufs Gleisfeld öffnen, führt meistens eine für die Öffentlichkeit gesperrte Treppe auf das Gleisniveau hinab.
Zunehmend werden Bahnsteige nicht mehr aus Kantensteinen, Erd- bzw. Betonkörper und Pflaster aufgebaut, sondern in Plattenbauweise vorgefertigt. Pflasterung, Blindenleitstreifen, Sicherheitsmarkierung etc. sind dabei schon eingearbeitet. Diese Platten können innerhalb weniger Stunden mit Kränen auf Pfahlfundamente aufgelegt werden, was vor allem beim Bauen unter dem rollenden Rad die nötigen Sperrpausen reduziert und so die Kosten für Warnanlagen und Sicherungsposten erheblich senkt.
Verkehrliche Einrichtungen
Bahnsteige werden abhängig von ihrer Größe und Frequentierung mit unterschiedlichen Elementen möbliert.
Im Außenbereich werden bei stark genutzten Bahnsteigen Bahnsteigdächer vorgesehen, heute meist als von einer Stützenreihe her nach einer oder beiden Seiten freitragendes Element realisiert. Lautsprecher und Beleuchtung werden entweder in die Bedachung integriert oder an in regelmäßigen Abständen aufgestellten Masten montiert.
Praktisch immer sind Sitzgruppen und Wetterschutz„hallen“ vorgesehen – falls kein Bahnsteigdach existiert, letztere nach oben offen als bloßer Windschutz. Wetterschutzhallen werden zuweilen auch als identitätsstiftendes Element ausgeführt, wie die „PlusPunkte“ der Deutschen Bahn.
Pro Bahnsteigkante wird normalerweise mindestens ein Zugzielanzeiger aufgestellt; bei Zugangsstellen ohne jede betriebliche Variation reichen feste Schilder „Richtung xy“. Jeder Bahnsteig erhält außerdem mindestens eine Bahnhofsuhr sowie eine ausreichende Zahl von Bahnhofsnamensschildern.
Weiter können hinzukommen: Abfallbehälter, Aschenbecher, Leuchtkästen für Fahrpläne, Karten, Wagenstandanzeiger und andere Informationen, Fahrscheinautomaten, Großbildschirme für Werbung und Information, Abschnittsmarkierungen, Stellplätze für Gepäckwagen und mobile Hublifte, öffentliche Telefone, Vermarktungsflächen (Plakatwände), Überwachungskameras, Notruf- und Informations-Gegensprechanlagen, Getränke- und Süßigkeitenautomaten, Schließfächer. Auf breiten Bahnsteigen können Pavillons aufgestellt werden, um Kioske und andere Gewerbe- oder Diensträume aufzunehmen.
Betriebliche Einrichtungen
Für den Bahnbetrieb finden sich an einem Bahnsteig fast immer ein oder mehrere Haltetafeln, oft Vorsignalwiederholer, Gegensprechanlagen und Streckenfernsprecher, Abfertigungsanlagen mit Bedientafel und Abfahrsignal, mitunter auch Bremsprobeanlagen. Um Hochgeschwindigkeitsvorbeifahrten zu sichern muss ggf. eine Reisendensicherungsanlage installiert werden. In den oben genannten Pavillons findet man zuweilen noch örtliche Bahnsteigaufsicht mit betrieblicher Funktion.
Zugang
Der Bahnsteig ist als Teil des Bahnhofsgeländes Privateigentum des Bahnhofsbetreibers, d.h. bei der DB AG ist dies die DB Netz AG. Der Zutritt wurde früher von den Bahngesellschaften durch so genannte Bahnsteigsperren reglementiert. Heute ist es in Deutschland, Österreich und der Schweiz möglich, sich auf den frei zugänglichen Bahnsteigen von Nebenbahnen aufzuhalten, sie gelten nach dem Gewohnheitsrecht als öffentlicher Verkehrsraum, obwohl sie es mitnichten sind. Im Grunde sind sie nur dem Anliegen des Hol- und Bringverkehrs vorbehalten, sofern nicht eine Nutzung eines Verkehrsmittels ansteht.
Für die Benutzung der Bahnsteige innerhalb von einigen Verkehrsverbünden ist ein Fahrschein bzw. eine Bahnsteigkarte notwendig. Bei Fahrkarten-Kontrollen ist es so möglich, erst an der gekennzeichneten „Sperrenanlage“ am Zugangsbauwerk die Fahrgäste zu „überraschen“. Davon wird z. B. in Hamburg oft Gebrauch gemacht.
In sehr vielen Metropolen ist der Zugang zu den Metro-Stationen (zumindest in der Innenstadt) durch automatische Sperrenanlagen (Drehkreuze mit automatisierter Fahrscheinprüfung) üblich.
Bahnsteigtypen
Bahnsteige werden nach ihrer Lage und Ausführung in verschiedene Typen eingeteilt.
Hausbahnsteig
Ein Hausbahnsteig bezeichnet einen Außenbahnsteig, der sich direkt vor dem Empfangsgebäude eines Bahnhofs befindet und daher ohne Queren von Gleisen durch das Publikum erreicht werden kann. Sofern ein Hausbahnsteig vorhanden ist, wird dieser fast immer als Gleis 1 oder Bahnsteig 1 bezeichnet und ist Ausgangspunkt der weiteren Gleisnummerierung.
Zwischenbahnsteig
Ein Zwischenbahnsteig liegt zwischen zwei Gleisen, hat aber nur eine Verkehrskante und ist vom Hausbahnsteig nur durch Überschreiten eines oder mehrerer Gleise (Reisendenübergang - RÜ) erreichbar. Der Gleisabstand für diesen Bahnsteig ist geringer als für einen Mittelbahnsteig mit zwei Verkehrskanten. Diese Bauart war früher verbreitet, sie hat aber, sofern keine Über- oder Unterführung besteht, den Nachteil, dass die Reisenden Gleise überschreiten und dabei gesichert werden müssen, indem Fahrzeugbewegungen auszuschließen sind, was die Leistungsfähigkeit des Bahnhofes einschränkt, besonders wenn Umsteigevorgänge und Anschlüsse zu gewährleisten sind. Des Weiteren sind wegen der nötigen Übergänge die möglichen Höhen begrenzt. Die Mindestbahnsteighöhe von 38 cm ist nicht immer vorhanden. Besonders im alten Österreich-Ungarn war häufig der gesamte Bahnsteigbereich neben einer Bahnsteigkante am Hausbahnsteig nur mit Kies eingeebnet, aus dem die Schienenköpfe herausragten. In den letzten Jahrzehnten wurden viele Zwischenbahnsteige durch niveaufrei erreichbare Inselbahnsteige ersetzt. In Deutschland dürfen sie nicht neu eingerichtet werden. Er gilt daher als Sonderfall eines Mittelbahnsteigs.
Seiten- und Mittelbahnsteige
Weitere Bahnsteige sind entweder als Seitenbahnsteige (auch Außenbahnsteige) oder Mittelbahnsteige (auch Inselbahnsteige) ausgeführt. Seitenbahnsteige bedienen nur ein Gleis und liegen daher in der Regel an einer „Seite“ des Bahnhofes. Mittelbahnsteige befinden sich hingegen zwischen den Gleisen, so dass ein Bahnsteig zwei Gleise bedient, sofern es sich nicht um den Zwischenbahnsteig als Sonderform eines Mittelbahnsteigs handelt.
Mittelbahnsteige sind grundsätzlich benutzerfreundlicher und bei Neubaustrecken auch billiger als Seitenbahnsteige, da das Bahnsteigmobiliar inklusive Informationsausrüstung für beide Gleise genutzt werden kann und Fahrgäste sich leichter orientieren können. Seitenbahnsteige hingegen erfordern keine Aufweitung des Gleisabstandes. Daher sind sie insbesondere an bestehenden Strecken billiger anzulegen. An Seitenbahnsteigen kann der Fern- und Güterverkehr meist ohne Geschwindigkeitsverminderung durchfahren, an Mittelbahnsteigen jedoch seltener.
Sofern mehr als ein Mittelbahnsteig vorhanden ist, gibt es unterschiedliche Konzepte, diesen zu bedienen. Es gibt Zuordnungen nach:
- Linie, Richtung
- An jedem Mittelbahnsteig halten die Züge unterschiedlicher Linien, die in die gleiche Richtung weiterfahren. Diese Variante bietet vor allem zusteigenden Passagieren den Vorteil, dass sie gegebenenfalls die Züge mehrerer Linien zur Auswahl haben, ohne den Bahnsteig wechseln zu müssen und so einfach auf den nächsten Zug warten können, anstatt erst auf dem Fahrplan bzw. der elektronischen Tafel für die Zugbewegungen den richtigen Bahnsteig des nächsten Zuges zu suchen.
- Umsteigebeziehung
- An den beiden Seiten des Mittelbahnsteiges halten jeweils die Züge der Linien, zwischen denen die meisten Fahrgäste umsteigen (Richtungsbetrieb). Diese Variante ist auf kurze Umsteigewege und -zeiten hin optimiert. So gibt es z. B. bei der Hamburger U-Bahn mehrere solcher Richtungsbahnsteige, an denen zeitgleich die Züge zweier Linien halten (Kellinghusenstraße, Berliner Tor, Barmbek).
Insbesondere bei kurzen Taktzeiten sind für Züge häufig teure und platzintensive Überwerfungsbauwerke erforderlich, um die Bahnsteige in der gewünschten Weise anzusteuern.
Eine für Deutschland ungewöhnliche Bahnsteiganordnung ist bei der Münchner S-Bahn zu finden. Im zweigleisigen Stammstreckentunnel sind drei der fünf Stationen so ausgerüstet, dass zu beiden Seiten des Zuges Bahnsteige existieren. Der eingefahrene Zug öffnet die in Fahrtrichtung rechten Türen, um Passagiere aussteigen zu lassen, und gleichzeitig auch die linken Türen, um Personen zusteigen zu lassen. Mit dieser Trennung des Ein- und Aussteigeverkehrs auf unterschiedliche Bahnsteige sind kürzere Taktzeiten möglich, da die Haltedauer der Züge hierdurch reduziert werden kann. Sehr anfällig ist dieses hoch optimierte System gegen Störungen, die bereits durch einen zu langsam einsteigenden Fahrgast verursacht werden können.
Einzelne Stationen mit Beidseiten-Bahnsteig gibt es auch in anderen Städten. Zuerst wurde diese Anordnung in Spanien angewendet, daher auch die Bezeichnung „Spanische Lösung“.
Querbahnsteig
Eine Sonderform des Bahnsteigs bildet der so genannte Querbahnsteig bei Kopfbahnhöfen. Ihm sind meist ein oder zwei Empfangshallen vorgelagert. Als wichtigster Bahnsteig in einem Kopfbahnhof ist er in der Regel auch der breiteste.
Ein Querbahnsteig ist rechtwinklig zu den anderen Bahnsteigen vor den Gleisenden angeordnet und daher im eigentlichen Sinne kein Bahnsteig, da an ihm keine Züge halten; er hat vielmehr eine Verteiler-Funktion: Von hier aus sind alle anderen Bahnsteige höhengleich erreichbar. Er ersetzt die bei Durchgangsbahnhöfen erforderlichen Bahnsteigzugänge, die dort oft in Form von Fußgängerüber- oder -unterführungen angelegt sind. Selten finden sich trotzdem noch weitere Über- oder Unterführungen in der Mitte oder am äußeren Ende der regulären Bahnsteige, z. B. in Frankfurt (Main) Hauptbahnhof.
Kombibahnsteig
Ein Kombibahnsteig ist meist ein Inselbahnsteig, bei dem an den beiden Seiten zwei verschiedene Verkehrsmittel halten. Näheres dazu im Hauptartikel.
Gepäckbahnsteig
Solange der Service der Bahnbetreiber die Verladung von Gepäck und von Expressgut in Reisezügen einschloss, gab es auf großen Bahnhöfen Gepäckbahnsteige, welche für die Reisenden nicht zugänglich waren. Diese Bahnsteige wären so angelegt, dass das Gepäck niveaugleich auf Gepäckwagen verladen werden konnte. Diese Bahnsteige sind in vielen älteren Bahnhöfen noch zu finden, solange das Gleisbild unverändert bleibt (beispielsweise Leipzig Hauptbahnhof).
Bahnsteighöhe
- siehe Hauptartikel Bahnsteighöhe
Um den bequemen und sicheren Zustieg zu ermöglichen, sind die Bahnsteige gegenüber der Schienenoberkante (SO) je nach Strecke um bis zu etwa einen Meter erhöht. Die genauen Bahnsteighöhen richten sich nach den überwiegend eingesetzten Fahrzeugen sowie den angewendeten gesetzlichen Regelungen. Die typisch angewendeten Bahnsteighöhen sind dabei zahlreicher als die weltweit angewendeten Eisenbahn-Spurweiten. Einen Bahnsteig, der höher als etwa 40 Zentimeter über Schienenoberkante liegt, bezeichnet man als „Hochbahnsteig“.
Die TSI „Infrastruktur“ benennt als Regelbahnsteighöhe für Fernbahnen innerhalb der EU, dass für die Bahnsteigkante entweder 550 mm oder 760 mm über Schienenoberkante mit einer Höhentoleranz –30 mm/+0 mm einzuhalten ist. Die nutzbare Bahnsteiglänge soll dabei 400 m betragen. Die Umsetzung der TSI INS soll bis 2020 abgeschlossen sein.
In Deutschland legt die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) eine Bahnsteighöhe von mindestens 380 mm bis maximal 960 mm fest. Bei Neubauten oder umfassenden Umbauten von Personenbahnsteigen sollen in der Regel die Bahnsteigkanten auf eine Höhe von 760 mm über Schienenoberkante gelegt werden; Höhen von unter 380 mm und über 960 mm sind unzulässig. Bahnsteige, an denen ausschließlich S-Bahnen halten, sollen auf eine Höhe von 960 mm über Schienenoberkante gelegt werden.
In der Schweiz wird eine einheitliche Bahnsteighöhe von 550 mm für Normalspur- und 350 mm für Schmalspur-Strecken angestrebt.
Bauliche und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen
In Deutschland gibt es meist keine mechanischen Sicherungseinrichtungen gegen den beabsichtigten oder unbeabsichtigten Zugang zum Gleisraum. In vielen anderen Industriestaaten werden die Bahnsteige von neueren U-Bahn-Strecken durch sogenannte Bahnsteigtüren mechanisch vom Gleisraum abgetrennt. Diese Türen befinden sich auf der Höhe der Wagentüren und werden erst nach Halt des Zuges geöffnet.
Aufgrund der Bahnsteighöhe ist es verletzten oder älteren Personen oft nur schwer oder gar nicht möglich, wieder auf den Bahnsteig zurückzusteigen, falls diese in den Gleisraum gelangt sind. Daher werden oft unterhalb der Bahnsteigkante Schutzräume geschaffen, in die sich Personen aus dem Gleisraum in Schutz bringen können (z. B. U-Bahn Wien).
Bei automatischen U-Bahnen wird der Gleisraum vor dem Bahnsteig elektronisch auf dort befindliche Personen überwacht (z. B. U-Bahn Nürnberg).
Die Bahnsteige werden regelmäßig durch Videokameras überwacht, um bei Unglücksfällen und anderen besonderen Ereignissen rasch Unterstützung leisten zu können.
Als Orientierungshilfe für blinde und sehbehinderte Fahrgäste zur Erkennung der Bahnsteigkante können im Boden Blindenleitstreifen eingelassen sein. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung solcher Leitstreifen besteht nicht; einige U-Bahn-Betreiber (z. B. in München) haben sie freiwillig eingerichtet; die DB AG konnte sich bisher nicht dazu entscheiden.
Auch die Linie, die den einzuhaltenden Sicherheitsabstand zu durchfahrenden Zügen markiert, kann als ein solcher optisch und taktil hervorgehobener Streifen aus Betonelementen markiert sein. Solche Linien sind in Deutschland nur an Eisenbahn-Bahnsteigen anzutreffen, da es für durchfahrende Züge an Eisenbahn-Bahnsteigen keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt – anders als bei U- und Straßenbahnen, wo die Züge mit max. 40 km/h den Bahnsteig ohne Halt passieren dürfen (BOStrab).
Rechtliche Anforderungen an Bahnsteige
Die BOStrab regelt in Deutschland rechtliche Minimalanforderungen für Bahnsteige an Straßen- und U-Bahnen sowie Bussen. Darin sind praktisch keine Schutzvorkehrungen für Passagiere zwingend vorgeschrieben.
Die EBO schreibt Schutzmaßnahmen im § 13 vor. Demnach müssen auf Bahnsteigen, an denen Züge schneller als 160 km/h vorbeifahren, die bei Durchfahrten freizuhaltenden Flächen mindestens mit einer Bodenmarkierung gekennzeichnet werden. Bei mehr als 200 km/h an Schnellfahrstrecken sind Vorkehrungen zu treffen, dass sich keine Reisenden im Gefahrenbereich auf den Bahnsteigen aufhalten.
Weblinks
Commons: Bahnsteige – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienWiktionary: Bahnsteig – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen- http://mic-ro.com/metro/platform-screen-doors.html Weltweit realisierte und geplante U-Bahn-Bahnsteige mit Bahnsteigtüren
- Bundestagsdrucksache 17/5382 – Antwort der Bundesregierung vom 6. April 2011 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Hofreiter, Hermann u. a. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend Angemessene Bahnsteighöhen für eine benutzerfreundliche Eisenbahninfrastruktur
Einzelnachweise
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