- Goldene Bulle von Rimini
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Mit der Goldenen Bulle von Rimini bestätigte der deutsche Kaiser Friedrich II. 1235 (rückdatiert zum 26. März 1226) zu Rimini (Palazzo del Arengo) dem Deutschen Orden die Herrschaft über das Kulmer Land östlich der unteren Weichsel. Das Dokument enthielt inhaltlich sowohl den Auftrag zum Kampf gegen die Pruzzen als auch die Zusicherung absoluter Landeshoheit in dem Gebiet, was sich in penibler Regelung der Regalien offenbart. Die Übereignung des Kulmer Landes selbst wurde vom polnischen Herzog Konrad von Masowien angesichts der Bedrohung durch die Pruzzen anhand des Vertrages von Kruschwitz veranlasst.
Die Goldene Bulle von Rimini korrespondiert mit der Bulle von Rieti des Papstes Gregor IX. und mit dem Vertrag von Kruschwitz des polnischen Herzogs Konrad von Masowien.
Der damalige Hochmeister des Ordens Hermann von Salza war einer der bedeutendsten und engsten Berater des Kaisers Friedrich II.
Die Auslegung der Goldenen Bulle von Rimini zugunsten des Deutschen Ordens wird vor allem von polnischen Historikern bestritten. Hauptargument der Kritik ist die juristische Problematik der Frage, ob ein deutsch-römischer Souverän (Friedrich II.) gemäß damals geltendem Staatsrecht berechtigt war, Gebiete, die nicht seiner unmittelbaren Herrschaft zuzuordnen waren, als Lehen an den Orden zu vergeben.
Literatur
Tomasz Jasinski, Kruschwitz, Rimini und die Grundlagen des preußischen Ordenslandes. Urkundenstudien zur Frühzeit des Deutschen Ordens im Ostseeraum, Marburg 2008.
Weblinks
- Hochdeutscher Wortlaut der Goldenen Bulle mit Auslassungen nach Lesebuch zur deutschen Geschichte. Herausgegeben und bearbeitet von Bernhard Pollmann. Dortmund 1989.
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