- Goldener Fallschirm
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Der Goldene Fallschirm (engl. golden parachute) ist eine Klausel in Verträgen von Führungskräften, derzufolge im Falle einer Übernahme des Unternehmens und des daraus folgenden Wegfalls der Stelle beziehungsweise im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung die Person beträchtliche Zahlungen erhält, beispielsweise in Form von Boni, Aktienoptionen oder Kombinationen verschiedener Vergütungen.
Eine solche Klausel ermöglicht es dem Unternehmen, sich von nicht mehr erwünschten Mitarbeitern zu trennen, obwohl die Vertragslaufzeit noch nicht beendet ist und obwohl dem Mitarbeiter kein Fehlverhalten vorgeworfen werden kann, das zu einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages berechtigen würde. Andererseits bietet diese Klausel dem Mitarbeiter eine finanzielle Absicherung für den Fall, dass seine Dienste in dem Unternehmen nicht mehr erwünscht sind.
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