Gossenrecht

Gossenrecht

Als Gossenrecht wurde in Göttingen, Halle und Erlangen bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts das angemaßte bzw. Gewohnheitsrecht eines Studenten bezeichnet, Begegnenden nicht ausweichen zu müssen, wenn er, auf dem Bürgersteig gehend, die Straße zur Linken und die Häuser zur Rechten hatte. Die Nichtbeachtung dieser Regel konnte zu einem Duell führen.

Siehe auch: Breiter Stein


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