Duell

Duell
Duellpistolen
Waffenmuseum Suhl

Ein Duell (lat.: duellum) ist ein freiwilliger Zweikampf mit gleichen, potenziell tödlichen Waffen, der von den Kontrahenten vereinbart wird, um eine Ehrenstreitigkeit auszutragen. Das Duell unterliegt traditionell festgelegten Regeln. Duelle sind heute in den meisten Ländern verboten.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

„Lieber tot als nass“ - Paul-François Dubois vs. Sainte-Beuve bei Paris 1830

Die Wurzeln des Duells gehen zurück bis auf die Antike (Zweikampf Menelaos gegen Paris in der Ilias), den gerichtlichen Zweikampf bei den Germanen und das mittelalterliche Gottesurteil. Nachdem am Ausgang des Mittelalters sowohl der Gerichtskampf als auch die ritterliche Fehde bedeutungslos geworden waren, verbreitete sich das neuzeitliche Duell, das wesentliche Elemente beider Auseinandersetzungsformen übernahm und weiterentwickelte, seit dem Ende des 15. Jahrhunderts zunächst in Spanien, Italien und Frankreich und dann über ganz Europa. Indem der Zweikampf aus dem Rechtsleben in den privaten Bereich verlagert wurde, ging die schicksalhaft-religiöse Dimension der Entscheidungsfindung zunehmend verloren und wurde durch den ständischen Ehrbegriff ersetzt. In Frankreich war das Duell vom Ende des 16. bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts geradezu eine Modeerscheinung: Allein zwischen 1594 und 1610 sollen in Frankreich achttausend Adlige und Offiziere in Duellen getötet worden sein, und der (allerdings für seine häufigen Duelle berüchtigte) François de Montmorency soll in einem einzigen Jahr 22 (nach anderen Quellen sogar über 40) Kontrahenten im Duell getötet haben. Während das Duell in England schon um die Mitte des 19. Jahrhunderts außer Gebrauch kam, hielt es sich in Kontinentaleuropa bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts.

Als Zweck des Duells galt es, für eine wirkliche oder vermeintliche Beleidigung Genugtuung (Satisfaktion) zu erhalten bzw. zu geben. Dabei ging es nicht darum, wer in dem Zweikampf „siegte“, sondern ausschließlich darum, dass beide Duellanten durch die bloße Bereitschaft, sich um ihrer „Mannesehre“ willen zum Kampf zu stellen und dafür Verletzung oder Tod zu riskieren, ihre persönliche Ehrenhaftigkeit unter Beweis stellten bzw. wiederherstellten. Unabhängig von seinem Ausgang hatte das Duell zur Folge, dass die Beleidigung als „gesühnt“ galt und beide Beteiligten in ihren Augen und im Urteil der Gesellschaft (wieder) als „Ehrenmänner“ angesehen wurden.

Nicht jedermann war zur Teilnahme an diesem gesellschaftlichen Ritual berechtigt. Als „satisfaktionsfähig“ galt ursprünglich nur, wer das Recht zum Waffentragen hatte, d. h. Adlige, Offiziere und Studenten. Die wachsende politische, wirtschaftliche und soziale Bedeutung des Bürgertums im 19. Jahrhundert hatte zur Folge, dass schließlich auch Bürgerliche als satisfaktionsfähig betrachtet wurden, sofern sie der „besseren“ Gesellschaft angehörten und bereit waren, sich deren „Comment“, d. h. ihren ungeschriebenen Verhaltensregeln, zu unterwerfen. Die objektiven Kriterien für diese Zugehörigkeit waren nicht klar abgegrenzt, wurden aber jedenfalls durch ein akademisches Studium oder den Erwerb eines Reserveoffiziersgrades erfüllt. Das Duellwesen war also immer auch Ausdruck eines elitären Standesdenkens, das sich nach „unten“ dadurch abzugrenzen versuchte, dass man allein den Angehörigen der „höheren Gesellschaftskreise“ das dazu erforderliche „feinere Ehrgefühl“ zuschrieb.

Ideologische Grundlage des Duellwesens war das Festhalten an der zumindest im 19. Jahrhundert längst anachronistisch gewordenen Vorstellung eines „ritterlichen“ Standes freier, waffentragender Männer, die sich und ihre Ehre selbst verteidigen können und müssen, ohne zu einer staatlichen Obrigkeit Zuflucht zu nehmen. Die Ehre, um die es hier ging, war daher nicht nur persönliche Ehre, sondern zugleich Standesehre: Wer zu diesem Stand gehören wollte (als Adliger, Offizier, Student oder von diesen Gruppen gesellschaftlich akzeptierter Angehöriger des Bürgertums), war nicht nur berechtigt, sondern sozial verpflichtet, Angriffe auf seine Ehre abzuwehren, indem er entweder Zurücknahme und Entschuldigung erlangte, oder – wenn das verweigert wurde oder die Beleidigung zu schwer war – den Beleidiger zum Duell forderte. Wer sich dieser Verpflichtung entzog oder sich weigerte, einer Duellforderung nachzukommen, wurde von seinen Standesgenossen gesellschaftlich geächtet und als ehrlos betrachtet. Umgekehrt führten als unehrenhaft betrachtete Verhaltensweisen auch zum Verlust der Satisfaktionsfähigkeit.

Am ausgeprägtesten war diese Verpflichtung bei Offizieren, die z. B. im Deutschen Reich und in Österreich-Ungarn mit ihrer Entlassung rechnen mussten, wenn sie ein Duell verweigerten. Begründet wurde das damit, „er habe nicht das richtige Ehrgefühl und darum seine Pflicht als Offizier verletzt.“. Hier wirkte sich die Tatsache aus, dass das preußische und österreichische Offizierskorps in besonders hohem Maße vom Adel dominiert wurde und sich daher in der Strenge seiner Ehrbegriffe deutlich von den bürgerlichen Zivilisten abzuheben suchte, teilweise so sehr, dass diese von Offizieren generell nicht als satisfaktionsfähig angesehen wurden.

Dieser gesellschaftliche Ehrenkodex war stärker als die gesetzlichen Verbote des Duells, die überall galten, wenn auch in unterschiedlicher Schärfe. So war im deutschen Reichsstrafgesetzbuch von 1871 der Zweikampf mit tödlichen Waffen von vornherein als Sondertatbestand mit geringerer Strafandrohung definiert, nämlich mit Festungshaft (einer besonderen Form der Freiheitsstrafe, die im Gegensatz zur Gefängnis- oder Zuchthausstrafe nicht als entehrend galt) zwischen drei Monaten und fünf Jahren (15. Abschnitt, §§ 201-210). Bei der praktischen Durchsetzung dieser Verbote zeigte sich jedoch, dass die Angehörigen der (Militär-)Gerichtsbarkeit und der Regierungen sich dem zugrunde liegenden Ehrenkodex selbst verpflichtet fühlten: Duellanten wurden häufig überhaupt nicht gerichtlich verfolgt, oder, wenn überhaupt, nur sehr milde bestraft oder nach kurzer Strafverbüßung begnadigt. Bei der Strafrechtsreform von 1969 wurden die betreffenden Paragraphen aufgehoben, so dass das Duell im heutigen deutschen Strafrecht nicht mehr gesondert behandelt wird, sondern den allgemeinen Strafvorschriften wie gefährliche oder schwere Körperverletzung und Totschlag unterliegt.

Duell des Alexander Hamilton vs. Aaron Burr (1804)

Duelle waren im 19. Jahrhundert nicht ungewöhnlich. Nach modernen Schätzungen fochten etwa 25 % der Adligen mindestens einmal im Leben ein Duell aus. Häufig wurde dabei aber eher der Form Genüge getan, indem man z. B. bei Pistolenduellen Bedingungen vereinbarte, die eine Verwundung eher unwahrscheinlich machten, oder sich gar bemühte, den Gegner nicht zu treffen. Man schätzt, dass es nur in einem von sechs Duellen zu ernsthaften Verletzungen und nur in einem von vierzehn Duellen zum Tod eines Kontrahenten kam. Berühmte Duellopfer waren z. B. der US-amerikanische Politiker Alexander Hamilton (1804), der französische Mathematiker Évariste Galois (1832), der russische Dichter Alexander Puschkin (1837) und der Arbeiterführer Ferdinand Lassalle (1864). Ein berüchtigter Duellant im Russland des 19. Jahrhunderts war Graf Fjodor Iwanowitsch Tolstoi, der insgesamt elf Gegner im Duell tötete.

Das Duell war spätestens seit dem Ende des 19. Jahrhunderts in der Öffentlichkeit heftig umstritten. Entsprechend seiner standesmäßigen Verankerung kamen Ablehnung und Kritik vor allem von liberaler und sozialistischer Seite, aber auch die katholische Kirche verurteilte das Duell. Im deutschen Kaiserreich hatte es bereits in den 1890er Jahren bis in das Plenum des Reichstags eine heftige, aber ergebnislose politische Diskussion im Anschluss an die spektakulären Duelle Vering vs. Salomon, des Freiherrn Leberecht von Kotze vs. Karl Ernst Adolf von Schrader und Ketelhodt vs. Zenker (1896) gegeben. Bei letzterem hatte der kaiserliche Marineleutnant Freiherr Hans von Ketelhodt (1871-1948) den Rechtsanwalt Zenker erschossen. Die Forderung war von dem in seiner Ehre verletzten Ehemann Zenker ausgegangen. Der nationalliberale Politiker und Oberpräsident der Provinz Hannover Rudolf von Bennigsen hatte bereits 1896 im Falle des Duells Ketelhodt vs. Zenker in einer politischen Erklärung darauf aufmerksam gemacht, dass die Wiederherstellung verletzter Ehre auf derartigem Wege höchst fragwürdig sei und derartige Fälle allenfalls vor Ehrengerichte gehörten.[1] Nachdem 1902 dann, als Ironie des Schicksals, die Familie des bekannten Politikers durch das Duell seines Sohnes Adolf von Bennigsen vs. Falkenhagen selbst betroffen war, formierte sich in Deutschland mit der 1902 in Kassel gegründeten deutschen Anti-Duell-Liga der Widerstand gegen diese Form der Satisfaktion auf breiterer Front. Obwohl Adel und Offizierskorps an der Idee des Duells festhielten, ging die Zahl der tatsächlich ausgefochtenen Duelle bis zum Beginn des Ersten Weltkriegs beständig zurück. Eines der letzten Duelle unter Beteiligung von Mitgliedern des Hochadels in Europa fand 1908 im damaligen Reichsland Elsass-Lothringen statt; dabei kam Herzog Karl Borwin zu Mecklenburg aus dem Haus Mecklenburg-Strelitz ums Leben.

Im Ersten Weltkrieg wurden Duelle vorerst bis zum Friedensschluss aufgeschoben. In Österreich-Ungarn verbot Kaiser Karl I. mit Armee- und Flottenbefehl vom 4. November 1917 das Duell endgültig.

Infolge der gewaltigen gesellschaftlichen Umwälzungen nach dem Ersten Weltkrieg (Zusammenbruch der Monarchien, Durchsetzung demokratischer Ideen, Verlust der gesellschaftlichen Bedeutung des Adels, Demilitarisierung) verschwand das Duell danach sehr schnell. In Deutschland wurde das Verbot des Zweikampfes in der Zeit des Nationalsozialismus zunächst gelockert. 1937 führte das Duell Horst Krutschinna vs. Roland Strunk zu einem erneuten Duellverbot durch Adolf Hitler. In Frankreich, Italien und Südamerika wurden ganz vereinzelt noch nach dem Zweiten Weltkrieg Duelle ausgefochten, die aber meist mehr Showcharakter hatten.

Ablauf und Regeln

Duell im Bois de Boulogne von Paris - Zeichnung von Durand 1874

Im Laufe des 18. und besonders des 19. Jahrhunderts bildeten sich allmählich immer detailliertere Regeln für die Durchführung eines Duells heraus, die zunächst mündlich tradiert, schließlich aber auch schriftlich fixiert wurden. Die bekanntesten Kodifikationen von Duellregeln sind der irische Code Duello von 1777, der „Essai sur le duel“ des Comte de Chateauvillard von 1836, „Die Regeln des Duells“ des Ungarn Franz von Bolgár (Budapest 1880, 7. Auflage Wien 1903) und der 1891 (2. Aufl. 1897, 3. Aufl. 1912) erschienene „Duell-Codex“ des österreichischen Fechtmeisters und Offiziers Gustav Hergsell.[2] Außerdem gab es den „Ritterlichen Ehrenschutz“ (1907) des Grazer Waffenstudenten Felix Busson.

Beleidigung

Auslöser des Duells war immer eine Beleidigung der Mannesehre. Als solche galt jede öffentliche Verächtlichmachung, z. B. durch direkte verbale Beleidigung oder Herabsetzung, indirekte üble Nachrede, tätlichen Angriff, aber auch Verletzung der Ehre oder sexuellen Integrität von Frauen, die in der Obhut des Beleidigten standen (vor allem die Ehefrau, aber auch Schwester, Tochter, Verlobte).

Es wurde zwischen leichten, mittleren und schweren Beleidigungen unterschieden; bei leichten (z. B. einer unbedachten unhöflichen Bemerkung, die als beleidigend aufgefasst werden konnte), genügte in der Regel eine Entschuldigung, während bei schweren Beleidigungen (z. B. einem Schlag ins Gesicht) ein Duell unvermeidlich war.

Duell zwischen Paul Déroulède und Georges Clemenceau am 21. Dezember 1892

Herausforderung

Der Beleidigte forderte den Beleidiger zum Duell, und zwar nicht persönlich, sondern durch einen oder (meistens) zwei Sekundanten, die er unter seinen Standesgenossen wählte. Offiziere und Studenten mussten zuvor einen „Ehrenrat“ oder ein „Ehrengericht“ anrufen, das den „Ehrenhandel“ prüfte, einen gütlichen Ausgleich herbeizuführen suchte und nur in schweren Fällen die Zustimmung zum Duell und zu den vereinbarten Bedingungen gab. Die Forderung musste innerhalb von 24 Stunden nach der Beleidigung ergehen oder nachdem der Beleidigte davon erfahren hatte. Die Sekundanten verhandelten mit den Sekundanten des Beleidigers über die Möglichkeit einer friedlichen Beilegung oder, wenn das nicht möglich war, über die Einzelheiten der Durchführung des Duells. Übliche Duellwaffen waren Säbel und Pistole. Ungewöhnliche Waffen oder Bedingungen bedurften der Zustimmung beider Seiten, ansonsten konnte der Beleidigte die Waffen und die Bedingungen bestimmen. Mitte/Ende des 19. Jahrhunderts fanden in Frankreich auch Duelle mit dem Canne statt, einem – meist vorn mit Blei beschwerten – Spazierstock.

Vorbereitung

Wegen des offiziellen Duellverbots wurden die Vorbereitungen möglichst geheim gehalten und Duelle meist in den frühen Morgenstunden an abgelegenen, einsamen Orten durchgeführt. Außer den Duellanten waren ein Arzt und die beiderseitigen Sekundanten, eventuell auch noch ein Unparteiischer anwesend, der gemeinsam mit den Sekundanten über die ordnungsgemäße Durchführung wachte. Die Waffen mussten für beide Kämpfer genau gleich sein. Als Pistolen benutzte man ausschließlich einschüssige Vorderladerwaffen, die mit Schwarzpulver und bleiernen Rundkugeln im Kaliber 12 bis 17 mm geladen wurden. Die Treffergenauigkeit dieser Waffen, die oft noch glatte, nicht gezogene Läufe hatten, war nur gering; andererseits waren Verletzungen durch die großkalibrigen Geschosse schwer und führten oft noch Tage nach dem eigentlichen Duell zum Tode.

Bedingungen

Die Schärfe der Bedingungen (und damit die Gefährlichkeit des Duells) hing von der Schwere der Beleidigung ab. Bei Pistolenduellen variierten die Zahl der Schusswechsel (1, 2 oder 3) und die festgelegte Entfernung, die zwischen 15 und 100 Schritten (ca. 11–74 m) liegen konnte. Bei Säbelduellen wurde entweder bis zur ersten blutenden Wunde oder bis zur Kampfunfähigkeit gekämpft. Mit beiderseitiger Zustimmung konnten auch schärfere Ausnahmebedingungen vereinbart werden, bis hin zum Extremfall des sprichwörtlich gewordenen „Sich über das Sacktuch schießen“. Hierbei hielten die Duellanten ein Taschentuch an den diagonal gegenüberliegenden Enden fest und schossen gleichzeitig, wobei aber nur eine Pistole geladen war.

Duelle in der Literatur

Wegen ihres dramatischen und schicksalsträchtigen Charakters waren Duelle ein beliebtes literarisches Motiv vor allem in der Literatur des 19. und frühen 20. Jahrhunderts. Einige Werke, in denen das Duell eine zentrale Rolle spielt, sind:

Siehe auch

Literatur

  • L. Barbasetti: Ehren-Kodex. 3. Auflage, nach der 2. Auflage des italienischen Origals vollständig umgearbeitet von Bernhard Dimand. Braumüller, Wien u. a. 1908 (Nachdruck: WJK-Verlag, Hilden 2008, ISBN 978-3-940891-00-6), (Duellratgeber).
  • Martin Biastoch: Duell und Mensur im Kaiserreich. Am Beispiel der Tübinger Corps Franconia, Rhenania, Suevia und Borussia zwischen 1871 und 1895. SH-Verlag, Vierow 1995, ISBN 3-89498-020-6 (GDS-Archiv für Hochschul- und Studentengeschichte. Beiheft 4).
  • Franz von Bolgár (Hrsg.): Die Regeln des Duells. 8. Auflage. Seidel, Wien 1908 (Nachdruck. WJK-Verlag, Hilden 2008, ISBN 978-3-933892-93-5).
  • Tobias Bringmann: Reichstag und Zweikampf. Die Duellfrage als innenpolitischer Konflikt des deutschen Kaiserreichs 1871–1918. Hochschul-Verlag,Freiburg (Breisgau) 1997, ISBN 3-8107-2249-9 (Hochschulsammlung Philosophie. Geschichte 10), (Zugleich: Freiburg (Breisgau), Univ., Diss., 1996).
  • Dagmar Burkhart: Eine Geschichte der Ehre. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2006, ISBN 3-534-18304-5 (darin: Ehrverletzung und Wiederherstellung der Ehre im Duell; Duell-Kritik; Verrechtlichung der Ehrenwahrung und Duell-Bekämpfung).
  • Felix Busson: Ritterlicher Ehrenschutz. Pechel, Graz 1907 (Nachdruck. WJK-Verlag, Hilden 2007, ISBN 978-3-933892-10-2), (Duellratgeber).
  • Alfred Comte de Chatauvillard: Duell-Codex. Geiger, Lahr 1864 (Nachdruck. WJK-Verlag, Hilden 2007, ISBN 978-3-933892-12-6), (Die Originalausgabe in französischer Sprache erschien 1836).
  • Horst Conrad: „Morgen um 4 Uhr ists entschieden“. Der Duelltod des Abraham von Willemer und die Familie von Bockum-Dolffs zu Sassendorf. Selbstverlag der Vereinigten Westfälischen Adelsarchive, Münster 2005 (Vereinigte Westfälische Adelsarchive e.V. Veröffentlichung 15, ZDB-ID 1119240-9).
  • Peter Dieners: Das Duell und die Sonderrolle des Militärs. Zur preußisch-deutschen Entwicklung von Militär- und Zivilgewalt im 19. Jahrhundert. Duncker & Humblot, Berlin 1992, ISBN 3-428-07298-7 (Schriften zur Rechtsgeschichte 52), (Zugleich: Bonn, Univ., Diss., 1991)
  • Ute Frevert: Ehrenmänner. Das Duell in der bürgerlichen Gesellschaft. Deutscher Taschenbuch-Verlag, München 1995, ISBN 3-423-04646-5 (dtv 4646 Wissenschaft).
  • Hugo Friedländer: Interessante Kriminalprozesse von kulturhistorischer Bedeutung. 12 Bände. Berliner Buchversand, Berlin 1910–1921. S. 204ff., bei Zeno.org.
  • Christoph Fürbringer: Metamorphosen der Ehre. In: Richard van Dülmen (Hrsg.) Armut, Liebe, Ehre. Studien zur historischen Kulturforschung. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 1988, ISBN 3-596-24379-3, S. 186ff., S. 211 (Studien zur historischen Kulturforschung 1 = Fischer-Taschenbücher 4379).
  • Max Gröber: Die Schadensersatzansprüche bei Körperverletzung und Tötung im Zweikampf. Noske, Borna-Leipzig 1907 (Erlangen, Univ., Diss., 1907), (Nachdruck in: Peter Hauser (Hrsg.): Dissertationen zur Mensur. Band 4: Zwei juristische Doktorarbeiten. WJK-Verlag, Hilden 2005, ISBN 3-933892-04-X).
  • Friedhelm Guttandin: Das paradoxe Schicksal der Ehre. Zum Wandel der adeligen Ehre und zur Bedeutung von Duell und Ehre für den monarchischen Zentralstaat. Reimer, Berlin 1993, ISBN 3-496-00443-6 (Schriften zur Kultursoziologie 13), (Zugleich: Hagen, Univ., Habil.-Schr.).
  • Norbert Hierl-Deronco: Skizzen zur Sozialgeschichte Münchner und bayerischer Familien 1700–1918. Band 1: „Mit ganz sonderbarem Ruhm und Eyfer“. Lebensläufe bayerischer Soldaten. 1700–1918. Selbstverlag, Krailling 1984, ISBN 3-929884-00-3, Kapitel XI u. XII.
  • Peter Hauser (Hrsg.): Zweikampfregeln für den Offizier. WJK-Verlag, Hilden 2006, ISBN 3-933892-15-5.
  • Peter Hauser (Hrsg.): Säbel, Degen und Pistole. Zweikampfregeln für den k.u.k. Offizier. WJK-Verlag, Hilden 2006, ISBN 3-933892-19-8.
  • Herbert Kater: Das Duell zwischen dem Landrat Adolf von Bennigsen und dem Domänenpächter Oswald Falkenhagen im Saupark/Springe 1902. In: Einst und Jetzt. 37, 1992, ISSN 0420-8870, S. 215–227.
  • Adolph Kohut: Das Buch berühmter Duelle. 2. Auflage. Alfred Sg. Fried, Berlin 1888 (Nachdruck. Reprint-Verlag-Leipzig, Holzminden 1995, ISBN 3-8262-1101-4).
  • Hans Kufahl, Josef Schmied-Kowarzik: Duellbuch. Geschichte des Zweikampfes. Nebst einem Anhang enthaltend Duellregeln und Paukcomment. Weber, Leipzig 1896 (Nachdruck. WJK-Verlag, Hilden 2006, ISBN 3-933892-17-1 unter dem Titel: Der Zweikampf auf den Hochschulen : Geschichte des Zweikampfes nebst einem Anhang enthaltend Duellgesetze und Paukcomment.).
  • Hubert Mader: Duellwesen und altösterreichisches Offiziersethos. Biblio Verlag, Osnabrück 1983, ISBN 3-7648-1290-7 (Studien zur Militärgeschichte, Militärwissenschaft und Konfliktforschung 31), (Zugleich: Wien, Diss., 1980).
  • Heinz Marzulla: Ehrensache! Das Pistolenduell. Geschichte, Regeln und Waffen. Ares-Verlag, Graz 2005, ISBN 3-902475-12-9.
  • Kevin McAleer: Dueling. The Cult of Honor in Fin-de-Siècle Germany. Princeton University Press, Princeton NJ u. a. 1994, ISBN 0-691-03462-1.
  • Markku Peltonen: The Duel in Early Modern England. Civility, politeness and honour. Cambridge University Press, Cambridge u. a. 2003, ISBN 0-521-82062-6 (Ideas in Context 65).
  • Kurt von Rathen: Duellregeln. Schnurpfeil, Leipzig 1914 (Nachdruck. WJK-Verlag, Hilden 2006, ISBN 3-933892-16-3).
  • Josef Schmied-Kowarzik, Hans Kufahl: Fechtbüchlein. Reclam, Leipzig 1894 (Universal-Bibliothek 3301/3303).
  • Helga Schmiedel: Berüchtigte Duelle. Koehler & Amelang, München u. a. 2002, ISBN 3-7338-0238-1.
  • Winfried Speitkamp: Ohrfeige, Duell und Ehrenmord. Eine Geschichte der Ehre. Reclam, Stuttgart 2010, ISBN 978-3-15-010780-5.

Weblinks

 Commons: Duell – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary Wiktionary: Duell – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Herbert Kater: Das Duell zwischen dem Landrat Adolf von Bennigsen und dem Domänenpächter Oswald Falkenhagen im Saupark/Springe 1902. In: Einst und Jetzt Band 37 (1992), S. 215-227 (S. 222ff.)
  2. Gustav Hergsell, Duell-Codex, Onlineausgabe von Phaidra der Universität Wien

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