- Grafschaft Gimborn
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Territorium im Heiligen Römischen Reich
Grafschaft Gimborn Wappen Karte Kartenausschnitt Le Comte de la Marck Sanson 1692. Frei Reichsherrschaft Gimborn und die Grenzen zum Herzogtum Berg. Sprache/n Deutsch Die Herrschaft Gimborn (seit 1682 Grafschaft) war ein Territorium im Heiligen Römischen Reich im Bergischen Land und seit 1631 reichsunmittelbar.
Anno 1273 beginnt die Überlieferung mit der Verpfändung des bis dahin kleinen Rittersitzes der Grafen von Berg an die Grafen von der Mark, bevor das Schloss Gimborn 1550 durch Heirat an das Geschlecht aus Mainfranken stammenden Schwarzenberg kam. Adam von Schwarzenberg war erster brandenburgischer Minister und erreichte, dass Gimborn zur Unterherrschaft Brandenburgs und der Pfalz erhoben wurde. Infolge des Dreißigjährigen Krieges und des Erbfolgestreites der Häuser Jülich-Kleve-Berg und Mark nutzte Adam von Schwarzenberg die Schwäche des Rheinlandes und der mit sich selbst beschäftigten Landesherren, um dem Hause Mark die Neustadt zu entziehen (Neustadt-Gimborn).
Im Jahre 1631 erfolgte die Anerkennung der Reichsunmittelbarkeit dieser Herrschaft. Diese wurde 1658 in einem Landvergleich bestätigt; darin wurden zugleich Streitigkeiten zwischen Obrigkeit und Untertanen verglichen. 1682 erfolgte die Erhebung zur Grafschaft. Die Grafschaft gehörte zum Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis. 1782 verkauften die Schwarzenberger die Grafschaft an den hannoverschen General von Wallmoden. 1806 kam sie an das Großherzogtum Berg und 1815 als Teil der Rheinprovinz an Preußen.
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