- Gratifikation
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Im nicht spezifischen Sprachgebrauch bedeutet Gratifikation allgemein eine Form von Belohnung gleich welcher Art. Im Arbeitsrecht bezeichnet eine Gratifikation (auch Sondervergütung genannt) eine zusätzliche Geldleistung des Arbeitgebers über den Arbeitslohn hinaus.
Arbeitsrecht
Man unterscheidet drei Typen von Sonderzahlungen:
- Sonderzahlungen mit reinem Entgeltcharakter, welche als Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung anzusehen sind,
- Sonderzahlungen für Betriebstreue und
- eine Mischform aus beiden.
Die am häufigsten anzutreffende Sonderzahlung ist die Mischform. Oft werden solche Sonderzahlungen mit einer Rückzahlungsklausel und einem Freiwilligkeitsvorbehalt verbunden um keine betriebliche Übung entstehen zu lassen.
Solche freiwillig gewährten oder Sonderentgelte zu den Normalbezügen können beispielsweise sein:
- Weihnachtsgeld
- Urlaubsgeld
- Jubiläumszuwendung
- Prämien
- Eine Sonderzahlung auf der Grundlage des Erfolges des Unternehmens zum Jahresende.
Mit Zusatzzahlungen werden beispielsweise Betriebstreue, Anwesenheit und besondere Arbeitsleistungen finanziell honoriert. Gratifikationen können einzelvertraglich vereinbart oder Gegenstand eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung sein, sich aber auch aus betrieblicher Übung ergeben. Letztere liegt vor, wenn der Arbeitgeber wiederholt (dreimal hintereinander) und ohne Vorbehalt die Gratifikation zahlt.
Siehe auch
- Gratifikationskrise
- Gratifikationsaufschub
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- Einkommen
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