- Vorbehalt
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Ein Vorbehalt ist im allgemeinen eine Einschränkung, die in der Zukunft zur Wirkung kommen kann.
Insbesondere gibt es:
- Alliiertes Vorbehaltsrecht, gültig in Deutschland von 1949-1990
- Eigentumsvorbehalt bei der Übereignung von Sachen
- Geheimer Vorbehalt z. B. bei Scheingeschäften
- Gesetzesvorbehalt: Einschränkungsmöglichkeiten von Gesetzen in der Verfassung
- Vorbehalt (Völkerrecht) in Verträgen
- Vorbehalt der Nachprüfung, z. B. im Steuerrecht
- Vorbehalt des Gesetzes: Verwaltung darf keine Maßnahmen treffen, die einem Gesetz widerspricht
- Haushaltsvorbehalt, die Möglichkeit, einen Verwaltungsakt einzuschränken in Abhängigkeit von dem zu verabschiedenden Haushaltsplan
- Anmeldung eines Vorbehaltes bei Doppelkopf
- Widerrufsvorbehalt, gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz (§36 Abs. 3) die Möglichkeit für eine Behörde, in der Zukunft Verwaltungsakte zurücknehmen zu können, siehe Nebenbestimmung#Widerrufsvorbehalt, § 36 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG
Regional bezeichnet Vorbehalt auch das Ausgedinge.
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