- Jubiläumszuwendung
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Die Jubiläumszuwendung ist eine Sondervergütung für einen Mitarbeiter, der bei einem Arbeitgeber ein rundes Jubiläum feiert. Diese fällt je nach Unternehmen in sehr unterschiedlicher Höhe aus.
Die Höhe der Jubiläumszuwendung ist vielfach in Tarifverträgen geregelt. Für Beamte des Bundes gilt die Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes.
Steuerliche Behandlung
Bei der Zahlung der Jubiläumsgabe handelt es sich um eine sog. „Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit“. Diese ist nach § 39b Abs. 3 S. 9 Einkommensteuergesetz (EStG) nach einem gesonderten Verfahren zu besteuern, welches im Einzelfall zu einem günstigeren Steuersatz für diese Zahlung führen kann.
Die Jubiläumszuwendungen war früher im Rahmen von Freigrenzen nach § 3 Nr. 52 EStG a.F. steuerfrei. Diese Regelung wurde ersatzlos gestrichen.
Jubiläumszuwendungen als betriebliche Übung
Gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes reicht es für die Klassifizierung der Jubiläumszuwendungen als betriebliche Übung (BAG, Urteil vom 28. Juli 2004, Az. 10 AZR 19/04) nicht aus, dass innerhalb der letzten 3 Jahre Mitarbeiter diese Zahlungen erhalten haben. Bei unregelmäßigen Zahlungen dieser Art kann der Arbeitgeber unter bestimmten Umständen diese Zahlungen für künftige Jubiläen kürzen oder streichen.
Weblinks
- Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes (PDF-Datei; 11 kB)
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