Grenzabgabenlast

Grenzabgabenlast

Die Grenzabgabenlast bezeichnet den Anteil der Abgaben, der auf einen bestimmten Einkommenszuwachs entfällt.

Beispiel:

  • Das Jahresbruttoeinkommen 2005 eines unverheirateten Arbeitnehmers beträgt 45.000 €. Davon sind 10.377 € Einkommensteuer und 9.657 € Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
  • Durch eine Gehaltserhöhung von 3.000 € erhöht sich das Jahresbruttoeinkommen auf 48.000 €. Davon sind 11.553 € Einkommensteuer und 10.047 € Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
  • Auf den Einkommenszuwachs von 3.000 € entfallen also eine Einkommensteuer von 1.176 € und Sozialversicherungsbeiträge von 390 €, zusammen 1.566 €, das sind 52,2 % der Gehaltserhöhung. Die Grenzabgabenlast für 3.000 € Einkommenszuwachs beläuft sich auf 52,2 %.

Die Grenzabgabenlast bewegt sich in Deutschland für Arbeitnehmer im mittleren Einkommensbereich um 50 %. Demgegenüber profitieren Geringverdiener von einem niedrigen Grenzsteuersatz, Besserverdiener von der Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherungen, welche die Grenzabgabenlast hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge auf Null reduziert.

Siehe auch


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