- Grundlagenbescheid
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Inhaltsverzeichnis
Definition
Der Grundlagenbescheid ist ein Instrument des Verwaltungsrecht, insbesondere des Steuerrechts. Ein Grundlagenbescheid ist wie jeder Bescheid ein Verwaltungsakt. Die in einem Grundlagenbescheid getroffene Regelung ist Grundlage für einen anderen Verwaltungsakt, den sogenannten Folgebescheid.
Folgende Arten von Grundlagenbescheid sind gängig:
1. Feststellungsbescheid
Die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ist Bestandteil des Steuerbescheids (die Gewinnfeststellung ist Bestandteil des Einkommensteuerbescheids), und als solche nicht gesondert anfechtbar. Anfechtbar ist nur die festgesetzte Steuer. In gesetzlich geregelten Fällen jedoch, wird diese Feststellung in einem gesonderten Verwaltungsakt, dem Feststellungsbescheid, vorgenommen.
- gesonderte Gewinn- oder Verlustfeststellung durch das Betriebsfinanzamt bei Geschäftsbetrieb außerhalb der Zuständigkeit des Wohnsitzfinanzamts
- gesonderte Überschuss- oder Verlustfeststellung durch das Lagefinanzamt bei Vermietung außerhalb der Zuständigkeit des Wohnsitzfinanzamts
- Gewinn- oder Überschuss- oder Verlustfeststellung durch das Betriebs- oder Lagefinanzamt bei mehreren Beteiligten
Beispiele für Grundlagenbescheide
- Bescheid über gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung': Das Finanzamt erlässt zunächst einen Bescheid über die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung. In diesem Bescheid wird verbindlich festgestellt, welchen Gewinn eine Personengesellschaft in welcher Einkunftsart insgesamt erzielt hat, und wie dieser Gewinn auf die einzelnen Gesellschafter verteilt wird.
- Folgebescheid: Beim einzelnen Gesellschafter wird der so festgestellte Gewinn der Besteuerung zugrundegelegt.
Zusammenspiel: Der Folgebescheid (Einkommensteuerbescheid) übernimmt den Inhalt des Grundlagenbescheids (Bescheid über die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung)
Anfechtung
Für den Adressaten des Verwaltungsakts wesentlich ist, dass er Einwände gegen die Gewinnfeststellung nicht durch Anfechtung des Einkommensteuerbescheids (Folgebescheid), sondern nur durch Anfechtung des Gewinnfeststellungsbescheids (Grundlagenbescheid) geltend machen kann. Wurde der Gewinn im Grundlagenbescheid zu hoch angesetzt, muss der Grundlagenbescheid rechtzeitig angegriffen werden. Bei Vorliegen des Folgebescheids, der die steuerlichen Auswirkungen enthält, kann dies schon zu spät sein.
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