- Grundlagenermittlung
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Die Gesamtleistung eines Architekten oder Ingenieurs wird in Deutschland nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Leistungsphasen gegliedert, die einzeln abgerechnet werden und auch für ein Bauvorhaben von unterschiedlichen Architekten oder Ingenieuren erbracht werden können.
Es gibt laut HOAI § 15 (Leistungsbild Objektplanung für Gebäude, Freianlagen und raumbildende Ausbauten) neun Leistungsphasen:
- 1. Grundlagenermittlung - Hierzu zählen die der eigentlichen Planung vorgeschalteten Maßnahmen und Überlegungen, insbesondere Gespräche mit dem Auftraggeber bzw. Bauherr. Die HOAI erwähnt als sog. Grundleistungen beispielsweise „Klären der Aufgabenstellung, Beraten zum gesamten Leistungsbedarf“ und als Besondere Leistungen „Bestandsaufnahme, Standortanalyse“
- 2. Vorplanung mit Kostenschätzung
- 3. Entwurfsplanung und Kostenberechnung
- 4. Genehmigungsplanung
- 5. Ausführungsplanung
- 6. Vorbereitung der Vergabe
- 7. Mitwirkung bei der Vergabe inklusive Kostenanschlag
- 8. Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Kostenfeststellung
- 9. Objektbetreuung und Dokumentation
Für manche Tätigkeiten, wie z.B. die Erstellung von Flächennutzungsplänen gelten andere Leistungsphasen.
Die Leistungsphasen und ihre Benennung dienen der Honorarermittlung nach HOAI und werden nur in diesem Zusammenhang dezidiert verwendet, im alltäglichen Sprachgebrauch von Architekten und Ingenieuren finden sich oft andere Begriffe:- 1. - 3. werden in der Regel unter dem Begriff des Entwurfs zusammengefasst.
- 5. Die Ausführungsplanung wird oft auch als Werkplanung bezeichnet.
- 6. - 7. werden oft unter den Ausdrücken Ausschreibung (mit vorheriger Massenermittlung)/Vergabe/Abrechnung (AVA) abgehandelt.
- 8. wird allgemein als Bauleitung bezeichnet.
Weblinks
HOAI § 15 Leistungsbild Objektplanung für Gebäude, Freianlagen und raumbildende Ausbauten
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