- Gruppe (Parlament)
-
Eine Gruppe ist der Zusammenschluss mehrerer Abgeordneter des Deutschen Bundestages oder eines anderen Parlaments, die weniger Rechte als eine Fraktion besitzt.
Die Mindestzahl von Abgeordneten, die für die Bildung einer Gruppe erforderlich ist, sowie die Rechte der Gruppe sind in den Parlamenten unterschiedlich geregelt. Die rechtlichen Festlegungen finden sich in der Regel in der jeweiligen Geschäftsordnung des entsprechenden Parlaments, z. B. in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. In diesem muss eine Partei mit mindestens drei Abgeordneten vertreten sein und gleichzeitig nicht mehr als fünf Prozent der Abgeordneten stellen, damit sie sich zu einer Gruppe zusammenschließen kann.
Eine Gruppe im Bundestag hat zwar nicht die gleichen Rechte wie eine Fraktion (so stellen Gruppen grundsätzlich keinen stellvertretenden Bundestagspräsidenten), aber sie hat doch erheblich mehr Rechte (z. B. Antrags-, Mitgliedschafts- und Rederechte v. a. in den Ausschüssen), als es fraktionslose Abgeordnete haben.
Im 12. Deutschen Bundestag (1990–94) bildeten Bündnis 90/Grüne mit acht Sitzen und die PDS mit 17 Sitzen jeweils eine Gruppe. Letztere bildete im 13. Deutschen Bundestag (1994–98) mit 30 Sitzen wiederum eine Gruppe.
Den beiden bei der Bundestagswahl 2002 direkt in den Bundestag gewählten PDS-Abgeordneten Petra Pau und Gesine Lötzsch wurde die Anerkennung des Gruppenstatus unter dem Hinweis darauf, dass dafür laut der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages mindestens drei Abgeordnete erforderlich seien, verweigert.
Auch in der Hamburgischen Bürgerschaft hat es in der Vergangenheit schon Gruppen gegeben.
Weblinks
Wikimedia Foundation.