Gruppenführer

Gruppenführer
Taktisches Zeichen „Gruppenführer“[1]

Der Gruppenführer (GF, Grf, GrFü, GrpFü oder GruFü) ist eine Funktion von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben für eine Person, die eine Gruppe leitet, anleitet, führt oder befehligt. Der Gruppenführer trägt in der Regel die Verantwortung für seine Gruppe.

In der Wirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung wird dagegen vorrangig vom Gruppenleiter gesprochen.

Inhaltsverzeichnis

Militär

Bundeswehr

In der Bundeswehr ist Gruppenführer (GF) sowohl Funktionsbezeichnung, auch Ausbildungs- und Tätigkeitsbezeichnung (ATB), oder die Dienststellungsbezeichnung für Teileinheitsführer.

Als Teileinheitsführer ist der GF für die Führung von 8 bis 12 Soldaten im Gefecht verantwortlich. Er ist kein Disziplinarvorgesetzter. Die Gruppenführerposten füllen hier meist Dienstgrade aus wie:

Aus gegebenem Anlass, beispielsweise bei Ausfall des etatmäßigen GF, wird diese Funktion auch von Mannschaftsdienstgraden übernommen.

NVA

In den Teilstreitkräften (TSK) den NVA und den Grenztruppen der DDR war der Gruppenführer (GF) Teileinheitsführer für die Führung von 8 bis 12 Mannschaftsdienstgrade oder Soldaten höherer Dienstgrade der gleichen Dienstgradgruppe, wie beispielsweise Off.-Schüler/GF an den Offiziershochschulen der DDR, in der Ausbildung, im Tagesdienst oder im Gefecht. Sie trugen in der Regel Dienstgrade von Unteroffizier bis Unterfeldwebel oder vergleichbare Dienstgrade entsprechend der Truppengattung oder TSK. Sie waren keine Disziplinarvorgesetzten, hatten aber Befugnisse Bestrafungen, wie beispielsweise Diensverrichtung außer der Reihe, auszusprechen.

Nationalsozialistische Organisationen

In mehreren nationalsozialistischen Organisationen wurde Gruppenführer zur Bezeichnung der höchsten (Generals-)Dienstränge verwandt:

Feuerwehr

Taktisches Zeichen „Gruppenführer“ der Feuerwehr[1]

Der Gruppenführer in der Feuerwehr befehligt die taktische Einheit „Gruppe“, bestehend aus Maschinist, Melder, Angriffstruppführer und -mann, Wassertruppführer und -mann sowie Schlauchtruppführer und -mann.[2]

Der Gruppenführer

  • erkundet die Lage
  • bestimmt die Aufgabenverteilung innerhalb der Gruppe
  • gibt den Einsatzbefehl – (Wasserentnahmestelle, Lage des Verteilers) Einheit, Auftrag, Mittel, Ziel und Weg
  • ist während des Einsatzes an keinen festen Platz gebunden
  • hat die Fürsorgepflicht für seine Gruppe
  • kann Einsätze mit Personal bis zur Stärke einer Gruppe selbständig leiten[2][3]

Gruppenführer sind bei der Berufsfeuerwehr Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes (Hauptbrandmeister). Bei der Freiwilligen Feuerwehr ist der erreichbare Dienstgrad vom Bundesland abhängig, in Hessen beispielsweise Oberlöschmeister.

Gruppenführer einer Freiwilligen Feuerwehr mit blauer Kennzeichnungsweste

Einsatzkräfte mit der Qualifikation zum Gruppenführer erkennt man im Einsatz an einem roten Balken auf jeder Helmseite[4] bzw. in einigen Bundesländern an einem 10 mm schmalen, umlaufenden schwarzen Band am Helm. Diese Kennzeichnung signalisiert ausschließlich die Befähigung zum Ausüben der Funktion "Gruppenführer". Es können daher in einer Gruppe durchaus mehrere Einsatzkräfte mit dieser Kennzeichnung vorhanden sein. Pro Einheit kann jedoch immer nur eine Person die tatsächliche Führungsfunktion des Gruppenführers übernehmen. Eventuell weitere vorhandene Einsatzkräfte mit Gruppenführerqualifikation übernehmen dann normale Mannschaftsaufgaben. Der tatsächliche Einheitsführer wird daher zunehmend zusätzlich mit einer Kennzeichnungsweste (blau oder rot) kenntlich gemacht.[5][6]

Gruppenführer der Feuerwehr werden in der Katastrophenschutz-Terminologie auch Unterführer genannt.

Die Abkürzung in der Feuerwehr für den Gruppenführer ist "GrFü" nach DIN 14033. In der Praxis wird jedoch meist noch die Abkürzung "GF" aus der mittlerweile nicht mehr gültigen Feuerwehrdienstvorschrift 4 verwendet.

Polizei

Der Gruppenführer bei der Bereitschaftspolizei und in Einsatzzügen der Polizei, hat folgende Aufgaben:

  • führt die Gruppe im taktischen Einsatz und im täglichen Dienst (Streifenführer)
  • setzt die Vorgaben des Zugführers um
  • ordnet Maßnahmen / taktische Formationen an
  • bereitet Einsätze innerhalb seines Aufgabenbereiches vor und nach
  • berät den Zugführer
  • Fortbildungsbeauftragter für den praktischen Dienst
  • unterstützt Mitarbeiter

Die Funktion ist eine vollwertige Führungsaufgabe.

Bei der Bereitschaftspolizei kann man im Allgemeinen zwischen Gruppenführer in der Einsatzhundertschaft, Gruppenführer bei einem Unterstützungskommando (USK) (Bayern), BFE (Beweis- und Festnahmeeinheit) und Gruppenführer in einem Ausbildungseinheit unterscheiden.

Bei der einigen Ländern und noch vereinzelt bei der BPOL wird die Funktion durch Beamte des mittleren Dienstes wahrgenommen. In anderen Bundesländern und auch zukünftig bei der Bundespolizei ist die Führungsfunktion im gehoben Dienst angegliedert. Die Stellendotierung beginnt da bei A9 Polizeikommissar und reicht je nach Behörde bis A11 Polizeihauptkommissar. Üblich ist eine Dotierung A9 / 10. Im mittleren Dienst war die Dotierung A8 / 9 (teilweise mZ); vereinzelt je nach Behörde (Bundesland) sogar bei A7 beginnend (Polizeimeister). Der Gruppenführer gibt laufbahnrechtliche Beurteilungsbeiträge seiner Mitarbeiter an den Beurteiler.

Die taktische Kennzeichnung des Gruppenführers besteht aus zwei waagrechten Punkten am rechten Arm (meist hellgrün oder hellblau) oder zwei waagrechten Punkten auf dem Einsatzhelm (Beispiel für taktische Kennzeichnung am Arm).

Technisches Hilfswerk THW

Der Gruppenführer im THW leitet eine Bergungs- oder Fachgruppe. Ihm unterstehen je nach Art der Gruppe ein oder mehrere Truppführer (in der STAN festgelegt). Der Gruppenführer untersteht dem Zugführer. Der Gruppenführer ist neben der Führung seiner Gruppe auch zuständig für die Ausbildung und die Ausrüstung derselben.

Hilfsorganisationen

Die Ausbildung zum Gruppenführer ist in den einzelnen Organisationen geregelt. Gruppenführer kommen als Führungskräfte einer Schnelleinsatzgruppe, als organisatorisches Bindeglied im Vereinsbetrieb, als Einsatzleiter bei kleineren Diensten oder als Gruppenführer im Rahmen des Katastrophenschutzes zum Einsatz.

Einzelnachweise

  1. a b Vorschlag einer Dienstvorschrift 102 Taktische Zeichen, Ständige Konferenz für Katastrophenvorsorge und Bevölkerungsschutz, 2003
  2. a b Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 - Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz, Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV), Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Februar 2008
  3. Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 - Führung und Leitung im Einsatz, Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV), Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Februar 2008
  4. Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren - Grundausbildung, Neckar-Verlag, 2005
  5. Führungskräftekennzeichnung Baden-Württemberg, Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg
  6. Verordnung über die kommunalen Feuerwehren, Anlage 8, 1. Mai 2010

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