- Gruppenausstellung
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Eine Ausstellung (auch '"Exposition") ist eine dauerhafte oder temporäre öffentliche Veranstaltung, bei der Ausstellungsobjekte ("Exponate") einem Publikum gezeigt werden.
Zu den dauerhaften Ausstellungen zählen ständig zur Schau gestellte Sammlungen, beispielsweise aus dem Fundus von Museen. Eine thematisch und zeitlich begrenzte Ausstellung wird als Sonderausstellung bezeichnet, wird diese nach dem Abbau an einem anderen Ort neu aufgebaut, so wird sie Wanderausstellung genannt. Stellt ein Künstler eigene Gemälde in einer kommerziell ausgerichteten Galerie aus, wird die Ausstellung auch als Accrochage (frz. für "Aufhängung") bezeichnet.
Der Vielfalt der Exponate sind keine Grenzen gesetzt. Unterschieden werden kann beispielsweise nach Themen zwischen:
- Ausstellungen zu bestimmten Aspekten der Geschichte und ihrer Spezialgebiete
- kulturell ausgerichtete Ausstellungen (Kunstausstellungen, Präsentation von archäologischen Funden, Produkten des Kunsthandwerkes und der Volkskunst, usw.),
- wissenschaftlich ausgerichtete Ausstellungen,
- technisch ausgerichtete Ausstellungen, usw.
Wenn es sich bei der Exponaten um käufliche Produkte des Handels und der Industrie, oder um Dienstleistungen handelt, die zwecks ihrer Kommerzialisierung vorgestellt werden, und wenn die Veranstaltung in regelmäßigen Abständen stattfindet, so wird diese als Messe bezeichnet.
Eine Weltausstellung ist eine technisch und kunsthandwerklich ausgerichtete internationale Leistungsschau.
Als Veranstaltungsort kann je nach Art der Ausstellung jede geeignete private oder öffentliche Räumlichkeit dienen. Typische Ausstellungsorte sind unter anderem Museen, Kunsthallen, Galerien, Ausstellungspaläste, Rathäuser, Kirchen, Ausstellungs- und Messehallen.
Definition in Deutschland
Der Begriff wird in Titel IV, § 65 der GewO geregelt.
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