- Grüne Charta von der Mainau
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Die Grüne Charta von der Mainau ist ein Manifest, das am 20. April 1961 anlässlich des fünften Mainauer Rundgespräches von 16 Personen unterzeichnet wurde, die damals auf dem Gebiet des Natur- und Landschaftsschutzes in der Bundesrepublik Deutschland einen Namen hatten. Die „Charta“ wurde von Graf Lennart Bernadotte initiiert und von Bundespräsident Lübke, der auf der Tagung anwesend war, verkündet.
Unterzeichner waren unter anderem Konrad Buchwald, Gerhard Olschowy, Walter Rossow, Alwin Seifert und Alfred Toepfer.
Inhalt
Die Charta stellt die Forderungen in zwölf Punkten zusammen:
- eine rechtlich durchsetzbare Raumordnung für alle Planungsebenen unter Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten;
- die Aufstellung von Landschaftsplänen, von Grünordnungsplänen in allen Gemeinden für Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen;
- ausreichender Erholungsraum durch Bereitstellung von Gartenland, freier Zugang zu Wäldern, Bergen, Seen und Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten, stadtinnerer Freiraum in Wohnungsnähe für die tägliche Erholung, stadtnaher Erholungsraum für das Wochenende und stadtferner Erholungsraum für die Ferien;
- die Sicherung und der Ausbau eines nachhaltigen fruchtbaren Landbaus und einer geordneten ländlichen Siedlung;
- verstärkte Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung eines gesunden Naturhaushaltes, insbesondere durch Bodenschutz, Klima- und Wasserschutz;
- die Schonung und nachhaltige Nutzung des vorhandenen natürlichen oder von Menschenhand geschaffenen Grüns;
- die Verhinderung vermeidbarer, landschaftsschädigender Eingriffe, z.B. beim Siedlungs- und Industriebau, beim Bergbau, Wasserbau und Straßenbau;
- die Wiedergutmachung unvermeidbarer Eingriffe, insbesondere die Wiederbegrünung von Unland;
- eine Umstellung im Denken der gesamten Bevölkerung durch verstärkte Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Bedeutung der Landschaft in Stadt und Land und die ihr drohenden Gefahren;
- die stärkere Berücksichtigung der natur- und landschaftskundlichen Grundlagen im Erziehungs- und Bildungswesen;
- der Ausbau der Forschung für alle den natürlichen Lebensraum angehenden Disziplinen;
- ausreichende gesetzgeberische Maßnahmen zur Förderung und Sicherung eines gesunden Lebensraumes.
Die Unterzeichner der Charta haben 1962 folgerichtig auch einen Verein, den Deutschen Rat für Landespflege (kurz DRL) gegründet, der sich zur Aufgabe gemacht hat, die aufgestellten Forderungen in die Tat umzusetzen: durch Forschung, Modellvorhaben und Beratung von Behörden, die sich mit Raumordnung und Naturschutz befassen.
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