- Gutsherr
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Gutsherr ist die Bezeichnung für den Vorstand einer dörflichen Herrschaftsform, die vom 15. Jahrhundert bis Anfang des 20. Jahrhunderts in Mittel- und Osteuropa zu finden war. Der Gutsherr verfügte nicht nur über weiträumigen Landbesitz (Gutsbezirk), sondern hatte, bedingt durch seine beherrschende Stellung im Dorfverband, in vollem Umfang politische Obrigkeit inne (Gutsherrschaft).
Erst um die Jahrhundertwende erlosch diese Funktionsweise allmählich und wurde in Deutschland und Österreich in den 1920er Jahren gesetzlich abgeschafft. Die deutschen Gutsbezirke wurden 1927 endgültig aufgelöst. In Hessen bestehen bis in die Gegenwart gemeindefreie moderne Gutsbezirke fort.
Redewendung
Die Redewendung etwas nach Gutsherrenart zu tun bedeutet, willkürlich und über eventuell besser legitimierte Instanzen hinweg zu handeln. Der Ausdruck nimmt Bezug auf die Stellung der Gutsherren im 19. Jahrhundert, die – auch noch nach der Bauernbefreiung – zu ihren Untergebenen häufig ein Verhältnis wie zu Leibeigenen pflegten. Im deutschen Sprachraum findet er vor allem im politischen Journalismus Verwendung, ist aber stilistisch umstritten.
In der Werbung für Lebensmittel soll diese Redewendung darauf hinweisen, dass der Gutsherr von allem, was er von seinem Gut erntete, das Beste für sich nahm (Princeps). Das Lebensmittel ist "höchste Güteklasse".
Siehe auch
Quellen und Belege
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