- Alibi
-
Ein Alibi (lat. zu alibi „anderswo“ von alius „ein anderer“) ist der Beweis oder Nachweis dafür, dass eine verdächtige Person sich zur Tatzeit nicht am Tatort aufgehalten hat und so als Täter nicht in Frage kommt. Es bedarf im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Bestätigung durch Beweise, Zeugen oder durch Indizien. Die Alibiermittlung ist wesentlicher Teil der Kriminalistik.
Umgangssprachlich wird Alibi auch für andere, nicht räumliche Umstände benutzt, die Verbrechen oder moralisches Fehlverhalten entschuldigen oder relativieren sollen, hier jedoch meist in abschätziger Auffassung als Schutzbehauptung.
Falsche Alibis sind Straftaten der Rechtspflege und können beim „Zeugen“ ein Strafverfahren wegen Strafvereitelung, Falschaussage oder Meineid nach sich ziehen.
Unterschieden wird zwischen dem technischen und dem personellen Alibi. Das technische Alibi beinhaltet, dass der Verdächtige anhand von z. B. Eintrittskarten, Verkehrsfotos, Zugfahrkarten etc. beweisen kann, dass er zur Tatzeit nicht am Tatort war. Das personelle Alibi spricht von Zeugen, die bestätigen können, dass der Verdächtige während der Tat an einem anderen Ort aufhältig war (Alibizeuge).
Weblinks
Wikiquote: Alibi – Zitate
Wikimedia Foundation.