- Hamburger Ehe
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Die Hamburger Ehe ist die Bezeichnung einer eingetragenen Partnerschaft nach dem Hamburger „Gesetz zur Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften“. Sie war der erste Vorläufer in Deutschland für das heute geltende Lebenspartnerschaftsgesetz.
Homosexuelle Paare hatten nach diesem Gesetz die Möglichkeit, sich in ein Partnerschaftsbuch der Hamburger Standesämter eintragen zu lassen. Damit wurden in späteren Gesetzesänderungen das Auskunftsrecht im Krankheitsfall und weitere Rechte verbunden.
Die ersten Eintragungen fanden am 6. Mai 1999 statt, im April 2000 gab die damalige Hamburger Gleichstellungssenatorin Krista Sager (GAL/Grüne) die Schließung der hundertsten Hamburger Ehe bekannt.
Wegbereiter des Gesetzes waren in der Hamburgischen Bürgerschaft die offen schwulen Abgeordneten der GAL-Fraktion Farid Müller und Lutz Kretschmann (SPD) sowie der rot-grüne Senat.
2005 wurde die Hamburger Ehe durch den damaligen Justizsenator Roger Kusch (CDU) aufgrund der Einführung der bundesweiten Lebenspartnerschaft und im Sinne des „Bürokratieabbaus“ ersatzlos gestrichen. Zum damaligen Zeitpunkt existierten 152 „Hamburger Ehen“.
Weblinks
- Die Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften beim Standesamt („Hamburger Ehe") von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ)
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