- Homo-Ehe
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Der umgangssprachliche Begriff Homo-Ehe (seltener Homoehe) ist ein medialer Neologismus und bezeichnet diverse rechtliche und religiöse Verbindungen gleichgeschlechtlicher Partner. Der Begriff setzt sich zusammen aus einer Abkürzung von Homosexualität („Homo“) und dem Wort „Ehe“.
Der Begriff bezeichnet:
- die gleichgeschlechtliche Ehe.
- Eingetragene Partnerschaften in verschiedenen Ländern (mit Civil Union, Registered Partnership, Domestic Partnership), darunter:
- das Lebenspartnerschaftsgesetz in Deutschland, Verpartnerung
- die ab 1999 lokal geltende Hamburger Ehe
- das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG) in Österreich
- der Zivilpakt, ein 2004 von den Österreichischen Grünen vorgestelltes Partnerschaftsmodell
- das Partnerschaftsgesetz in der Schweiz
- PACS (Pacte civil de solidarité) in Frankreich
- das Lebenspartnerschaftsgesetz in Deutschland, Verpartnerung
- die religiöse Segnung gleichgeschlechtlicher Paare.
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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