- Handwagen
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Ein Handwagen (auch: Handkarren) ist ein unmotorisiertes Gefährt, mit dem Fußgänger Lasten durch Zug transportieren können. In der vierrädrigen Ausführung zum Ziehen als Bollerwagen, in der zweirädrigen als Zugkarre (siehe auch Infanteriekarren). Verwendung fand der Infanteriekarren als Infanterie nicht motorisiert war, um schwere Ausrüstung und Munition zu transportieren. Heute werden bei längeren Expeditionen Zugkarren in offenem und teilbedecktem Gelände ebenso wie Akjas bei Schnee eingesetzt, um Wasser bei Wassermangel und größere Mengen an Verpflegung zu transportieren.
Dreirädrige Handkarren kommen bei der Werbemittelverteilung und Postzustellung zum Einsatz, aber auch in der Freizeit und werden in der Lagerlogistik eingesetzt. Spezielle Konstruktionen dienen als Verkaufsstände. Handwagen können auch mit einem Fahrrad gekoppelt werden oder einen elektrischen Antrieb besitzen (Elektrokarren). Weitere Sonderformen sind der Kofferkuli auf Bahnhöfen und Flughäfen, sowie der Einkaufswagen in seinen verschiedenen Ausprägungen. Spezielle Ausführungen sind die einachsige Schubkarre zum Schieben oder die ebenfalls geschobene Sackkarre.
Handwagen dürfen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, wobei der Gesetzgeber in Deutschland in § 65 Abs. 1 Satz 2 StVZO bestimmt, dass diese keine Bremse benötigen.
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