- Hans-Theodor Schmidt
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Hans Hermann Theodor Schmidt (* 25. Dezember 1899 in Höxter; † 7. Juni 1951 in Landsberg am Lech) war Adjutant des Lagerkommandanten des KZ Buchenwald. Nach Kriegsende wurde er hingerichtet.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Schmidt nahm zwischen 1917 und 1918 am Ersten Weltkrieg teil und schloss sich nach Kriegsende einem Freikorps an. Von 1919 bis 1920 leistete er Militärdienst bei der Reichswehr. Anschließend absolvierte er eine kaufmännische Ausbildung und war danach als Kaufmann in Holland und Belgien tätig.[1]
Schmidt trat 1932 in die NSDAP und die SS ein. In der SS erlangte er den Rang eines Hauptsturmführers. Nach dem Wechsel zur Waffen-SS leistete Schmidt von 1940 bis 1941 Dienst im SS-Sonderlager Hinzert, im November 1941 erfolgte seine Versetzung in das KZ Buchenwald. Hier fungierte Schmidt von April bis September 1942 als Adjutant im Wachbattaillon. Mit dem Antritt von Schmidts ehemaligen Vorgesetzten im Lager Hinzert, Hermann Pister, als Nachfolger von Karl Otto Koch wurde Schmidt im September 1942 Adjutant des Lagerkommandanten und verblieb in dieser Stellung bis zur Befreiung Buchenwalds im April 1945. Noch im Mai 1945 wurde Schmidt von Angehörigen der US-Armee verhaftet.
Nach Kriegsende war Schmidt ab dem 11. April 1947 im Rahmen der Dachauer Prozesse Angeklagter im Buchenwald-Hauptprozess. Zu den weiteren 30 Angeklagten zählte der für Buchenwald zuständige Höhere SS- und Polizeiführer Fulda-Werra, Josias zu Waldeck und Pyrmont, der Lagerkommandant Hermann Pister sowie weitere Angehörige des Lagerpersonals. Wegen seiner Verantwortung für die Überwachung und Leitung sämtlicher Hinrichtungen zwischen 1942 und 1945 wurde Schmidt am 14. August 1947 zum Tode durch den Strang verurteilt.
Das Todesurteil gegen Schmidt war eines der beiden, die am 31. Januar 1951 vom Oberbefehlshaber der US-amerikanischen Streitkräfte in Europa, Thomas T. Handy, bestätigt wurden (das andere war das gegen Georg Schallermair). Handy wandelte gleichzeitig elf weitere Todesurteile in lebenslange Haft um. In seiner Begründung verwies Handy auf die hohe Stellung Schmidts in der Lagerverwaltung, der den Kommandanten Hermann Pister in dessen Abwesenheit vertreten habe. Nach Pisters Angaben habe Schmidt sich sehr aktiv an den Ausschreitungen im KZ beteiligt und sich eine größere Autorität angemaßt, als ihm zustand. Handy ging dann auf die in der Genickschussanlage des Konzentrationslagers Buchenwald verübten Morde ein:
„Hans Schmidt war zugegebener Weise ungefähr drei Jahre lang Adjutant im Konzentrationslager Buchenwald. […] Er hatte sämtliche Hinrichtungen von Lagerinsassen unter sich; darunter befanden sich mehrere hundert Kriegsgefangene, die von einer Sondereinheit, dem sogenannten Kommando 99, umgebracht wurden. Diese Hinrichtungen fanden in einem früheren Pferdestall statt, der den Anschein einer Lazarett-Apotheke erwecken sollte. Wenn die nichtsahnenden Opfer gegen eine Wand gestellt wurden, scheinbar um ihre Größe zu messen, wurden sie mit einer, in der Wand verborgenen, starken Luftpistole in den Hinterkopf geschossen. Manchmal wurden auf diese Weise bis zu dreißig Opfer auf einmal umgebracht. Andere von Schmidt überwachte Hinrichtungen fanden im Lagerkrematorium statt; die Opfer wurden an Wandhaken aufgehängt und langsam zu Tode gewürgt. Ich kann in diesem Falle keinen Grund für Gnade finden.“[2]
Am 7. Juni 1951 wurde Hans-Theodor Schmidt im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg hingerichtet.
Literatur
- Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-596-16048-0.
- Harry Stein, Gedenkstätte Buchenwald (Hrsg.): Konzentrationslager Buchenwald 1937–1945, Begleitband zur ständigen historischen Ausstellung. Wallstein Verlag, Göttingen 1999, ISBN 978-3-89244-222-6.
- Marion Gräfin Dönhoff: Todesurteile und Drohbriefe. In: Die Zeit, Nr. 10/1951.
Weblinks
- Annette Wilmes: Begnadigung der Nürnberger Kriegsverbrecher. Dokumentation. Gesendet im DeutschlandRadio Berlin am 25. Januar 2001, 19:05, in der Reihe „Wortspiel: Vor 50 Jahren“.
Einzelnachweise
- ↑ Harry Stein, Gedenkstätte Buchenwald (Hrsg.): Konzentrationslager Buchenwald 1937–1945, Begleitband zur ständigen historischen Ausstellung, Göttingen 1999, S. 309
- ↑ zitiert nach Annette Wilmes: Begnadigung der Nürnberger Kriegsverbrecher. Die Erklärung Handys vollständig bei: Robert Sigel: Im Interesse der Gerechtigkeit. Die Dachauer Kriegsverbrecherprozesse 1945–1948. Campus, Frankfurt am Main 1992, ISBN 3-593-34641-9, S. 179ff.
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