Hansegraf

Hansegraf

Als Hansegraf oder Hansgraf wurden in verschiedenen europäischen Ländern Beamte für Hanse-, Markt- oder Handelsangelegenheiten bezeichnet, so in England, Flandern, Frankreich und in den Niederlanden.[1] In Regensburg war der Hansgraf so viel wie ein Vorstand der Kaufmannsinnung und zugleich Richter in Innungssachen[2], nachgewiesen seit dem 12. Jahrhundert.[1] In Bremen wurden als Hänsegräven zwei Ratsherren bezeichnet, die das Bürgerbuch führten und bauliche Nachbarschaftsstreitigkeiten schlichteten.[1][2]

Einzelnachweise

  1. a b c Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hansegraf, (Abgerufen am 10. Juni 2008)
  2. a b Meyers Konversations-Lexikon. 5., gänzlich neubearb. Aufl. 8. Band. Bibliographisches Institut, Leipzig und Wien 1895. S. 357.

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