Hauptintervention

Hauptintervention

Hauptintervention bezeichnet die prozessuale Situation, bei der ein Kläger und ein Beklagter über eine Sache oder ein Recht streiten, und ein Dritter tritt in den Rechtsstreit ein, weil er glaubt, selbst Inhaber der strittigen Rechte bzw. Ansprüche zu sein.

Die Hauptintervention ist in § 64 ZPO geregelt und in der Praxis sehr selten, dennoch kann eine solche prozessuale Situation in bestimmten Konstellationen entstehen. Voraussetzung für eine Hauptintervention ist die Anhängigkeit des Hauptprozesses. Anders als der Nebenintervenient wird der Hauptintervenient durch seinen Beitritt Prozesspartei.

Nach § 65 ZPO kann der Hauptprozess auf Antrag einer Partei bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Hauptintervention ausgesetzt werden.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Hauptintervention — ist die Einmischung eines Dritten in einen zwischen andern Personen anhängigen Rechtsstreit zu dem Zweck, um die Sache oder das Recht, worüber jene streiten, ganz oder teilweise für sich in Anspruch zu nehmen. Sie erfolgt nach der deutschen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Hauptintervention — Hauptintervention,   Prozessrecht: Intervention …   Universal-Lexikon

  • Intervention — (lat., »Dazwischenkunft«), Einmischung, besonders gebieterisches Eingreifen eines Staates in solche Angelegenheiten eines andern, die an und für sich dem freien Ermessen des letztern unterliegen, mögen sie nun dessen Verfassung und Verwaltung… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zivilprozessrecht (Deutschland) — Das Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozesse) regeln. Es wird daher als formelles Zivilrecht bezeichnet, während das… …   Deutsch Wikipedia

  • Anhängigkeit — bezeichnet im Prozessrecht den Zeitpunkt, in dem die Klage beim Gericht eingereicht wird. Die Anhängigkeit ist von der Rechtshängigkeit, also dem Zeitpunkt, in dem die Klage erhoben wird, zu unterscheiden. Grundsätzlich liegt die Anhängigkeit vor …   Deutsch Wikipedia

  • Nebenintervenient — Nebenintervention, auch Streithilfe genannt, liegt vor, wenn sich jemand im eigenen Namen wegen eines eigenen rechtlichen Interesses an einem fremden Zivilprozess beteiligt, ohne selbst Partei zu sein. Der Nebenintervenient (= Streithelfer) tritt …   Deutsch Wikipedia

  • Streithilfe — Nebenintervention, auch Streithilfe genannt, liegt vor, wenn sich jemand im eigenen Namen wegen eines eigenen rechtlichen Interesses an einem fremden Zivilprozess beteiligt, ohne selbst Partei zu sein. Der Nebenintervenient (= Streithelfer) tritt …   Deutsch Wikipedia

  • Zivilprozessordnung (Österreich) — Basisdaten Titel: Zivilprozessordnung Langtitel: Gesetz vom 1. August 1895 über das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilprozessordnung) Abkürzung: ZPO Typ: Bundesgesetz …   Deutsch Wikipedia

  • Intervention — (v. lat.), 1) (Rechtsw.), die Handlung, durch welche Jemand (Intervenient) unaufgefordert in einen schon anhängigen Rechtsstreit sich einmischt (intervenirt), weil er an dem Ausgange desselben vermöge eines gegenwärtigen, schon bestehenden… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Erstprozeß — Erstprozeß, s. Hauptintervention u. Hauptprozeß …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”