Hausgewerbetreibende — Haus|ge|wer|be|trei|ben|de, der u. die (Rechtsspr.): jmd., der in eigener Arbeitsstätte mit nicht mehr als zwei fremden Hilfskräften im Auftrag von Firmen o. Ä. Waren herstellt, bearbeitet od. verpackt … Universal-Lexikon
Hausgewerbetreibende — I. Arbeitsrecht:Nach Heimarbeitsgesetz (HAG) vom 14.3.1951 (BGBl I 191) m.spät.Änd. und DVO i.d.F. vom 27.1.1976 (BGBl I 221) m.spät.Änd. Personen, die in eigener Arbeitsstätte (Wohnung oder Betriebsstätte) wie ⇡ Heimarbeiter im Auftrag von ⇡… … Lexikon der Economics
Hausgewerbetreibender — Der Begriff Hausgewerbetreibende entstammt dem deutschen Sozialversicherungsrecht und bezeichnet eine bestimmte Gruppe von Selbstständigen. Gesetzlich normiert ist der Begriff in § 12 SGB IV. Begriff Hausgewerbetreibende sind selbstständig tätige … Deutsch Wikipedia
Heimarbeit — Unselbstständige Heimarbeit ist eine Form der Lohnarbeit (bzw. der nicht selbstständigen Erwerbsarbeit), bei der der Arbeitsplatz entweder in der eigenen Wohnung oder in selbst gewählter Arbeitsstätte der Beschäftigten liegt, während der… … Deutsch Wikipedia
Zwischenmeister — Als Zwischenmeister wird jemand bezeichnet, der die ihm übertragene Arbeit an Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibende weitergibt bzw. verteilt. Der Zwischenmeister ist dabei meist kein Arbeitnehmer im sozialrechtlichen Sinn. In der Textilindustrie … Deutsch Wikipedia
Zwischenmeisterei — Als Zwischenmeister wird jemand bezeichnet, der die ihm übertragene Arbeit an Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibende weitergibt bzw. verteilt. Der Zwischenmeister ist dabei meist kein Arbeitnehmer im sozialrechtlichen Sinn. In der Textilindustrie … Deutsch Wikipedia
Berliner Gesellenkrankenkassenwesen im 19. Jahrhundert — Das Berliner Gesellenkrankenkassenwesen im 19. Jahrhundert war zunächst nur für die Krankenversorgung von Gesellen innerhalb einer Zunft gedacht und wandelte sich zu einer Pflichtkrankenversicherung für alle, die im jeweiligen Handwerk keine… … Deutsch Wikipedia
Rentenversicherung — Ren|ten|ver|si|che|rung [ rɛntn̩fɛɐ̯zɪçərʊŋ], die; , en: Versicherung, die für die Rente aufkommt: die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung werden automatisch vom Gehalt abgezogen. * * * Rẹn|ten|ver|si|che|rung 〈f. 20〉 Versicherung,… … Universal-Lexikon
Hausgewerbetreibender — Hausgewerbetreibender, Person, die in eigener Arbeitsstätte (Wohnung oder Betriebsstätte) im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern mit nicht mehr als zwei fremden Hilfskräften oder Heimarbeitern Waren herstellt, bearbeitet oder… … Universal-Lexikon
arbeitnehmerähnliche Personen — 1. Begriff: Personen, die – ohne ⇡ Arbeitnehmer zu sein – in wirtschaftlich abhängiger Stellung für andere Arbeit leisten und wegen ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit sozialen Schutz verdienen. A.P. im Sinn des ArbGG sind z.B. die in Heimarbeit… … Lexikon der Economics