- Unternehmerrisiko
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Unternehmerrisiko ist ein Begriff aus dem deutschen Sozialversicherungsrecht und als solcher relevant für Fragen der Sozialversicherungspflicht oder -freiheit, also der Abgrenzung zwischen einer selbstständigen Tätigkeit und einer abhängigen Beschäftigung, für deren Beurteilung das Unternehmerrisiko ein wichtiger Faktor ist.
Das Unternehmerrisiko kann dahingehend definiert werden, dass der Einsatz eigenen Kapitals, gleich ob Arbeit oder Geldkapital, mit der Gefahr des Verlustes behaftet ist und der Erfolg des Kapitaleinsatzes ungewiss ist. Das Unternehmerrisiko kann aber auch schon alleine im ungewissen Erfolg des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft liegen.
Im Hinblick auf sozialversicherungsrechtliche Aspekte besteht nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ein Unternehmerrisiko, wenn der Erfolg eines eigenen wirtschaftlichen Einsatzes ungewiss ist. Es bedeutet regelmäßig den Einsatz eigenen Kapitals, der auch mit der Gefahr eines Verlustes verbunden sein kann.
Das Bestehen eines Unternehmerrisikos ist jedoch nicht schlechthin entscheidend. Die Belastung mit Risiken kann vielmehr nur dann für Selbständigkeit sprechen, wenn dem Unternehmerrisiko eine größere Freiheit bei der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft gegenübersteht.
Siehe auch
- Wagnis (Wirtschaft)
- Risikokapital
- Diversifikation (Wirtschaft) - ein Mittel zur Senkung des Unternehmerrisikos
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