Hausverlosung

Hausverlosung

Als Hausverlosung bezeichnet man eine in Österreich erstmals Ende 2008 angewandte und mittlerweile in mehreren EU-Staaten populäre Verfahrensweise, eine Immobilie nicht auf herkömmliche Art wie Kaufvertrag oder Versteigerung, sondern durch eine Lotterie zu veräußern.

Hausverlosungen erlangten kurzfristig eine große Medienpräsenz in Österreich und Deutschland.

Mit Stand Mai 2010 wurden in Österreich bisher nur vier Häuser erfolgreich verlost, mehrere hundert Verlosungen jedoch abgebrochen. [1]

Der Grund für die Flaute sind das mediale Desinteresse sowie zunehmende Betrugsverlosungen über off-shore-Briefkastenfirmen (Scheinfirmen) vorwiegend aus dem spanischen Raum, die für große Verunsicherung gesorgt haben. [2]

Inhaltsverzeichnis

Legalität

In Deutschland sind Verlosungen wegen Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag rechtswidrig und nach §§ 284, 287 StGB strafbar. Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 29. März 2010 den Veranstalter einen bundesdeutschen Hausverlosung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Europäische Gerichtshof hat bereits mit Urteil vom 8. September 2009 bestätigt, dass der nationale Gesetzgeber Internetglücksspiele verbieten darf.

In Österreich werden Hausverlosungen wegen des Glückspielcharakters als strafrechtlich umstritten dargestellt obwohl noch keine rechtskräfige Entscheidung angestrengt wurde. Die österreichischen Bundesministerien für Finanzen und Justiz haben sich allerdings so geäußert, dass eine einmalige Verlosung durch Privatveräußerer ohne Gewinnerzielungsabsicht legal sei. Weiterhin verboten ist das gewerbsmäßige Verlosen ohne staatliche Konzession. [3]

Chronologie

Die erste Hausverlosung in Österreich wurde im Dezember 2008 in Klagenfurt gestartet. Es wurden 9.999 Lose zu einem Preis von je 99 Euro verkauft, und bereits Mitte Januar 2009 wurde das Verlosungsobjekt dem Losgewinner übergeben.[4][5]

Auf Grund der starken Medienpräsenz wegen dieser neuartigen Veräußerungsform wurden bis Sommer 2009 weitere Objekte zur Verlosung ausgeschrieben. Durch dieses große Angebot wurde es zusehends schwierig, Lose zu verkaufen und die Ziehung in angemessener Zeit durchzuführen. Erschwerend fällt für den Veräußerer eine Rechtsgeschäftsgebühr von 12 % auf die Gesamtlossumme bei Beginn des Losverkauf an, die an das Finanzamt gezahlt werden muss. Diese "Glückssteuer" muss auch dann zur Gänze entrichtet werden, wenn die Verlosung abgebrochen wird. [6]

Ablauf einer Hausverlosung

Anders als bei einer Versteigerung erhält nicht der Meistbietende den Zuschlag, sondern es entscheidet das Los durch Glück.

Der Preis der Immobilie setzt sich aus dem errechneten Marktpreis, den verschiedenen Gebühren, Steuern, sowie Kosten für Werbung und Abwicklung zusammen. Dieser Gesamtpreis wird durch den Lospreis geteilt und es entsteht die Teilnehmerzahl. Nach der Registrierung des Teilnehmers wird der Kaufpreis der Lose auf einem Treuhandkonto einbezahlt und im Gegenzug erhält der Käufer seine Losnummer.

Der Zeitraum für die Immobilienverlosung wird genau festgelegt und liegt meist bei sechs bis acht Monaten. Bei einem Überangebot an Hausverlosungen könnte sich diese Zeitspanne vergrößern. Sind alle Lose verkauft, findet die Hausverlosung statt. Der Gewinner ist der neue Eigentümer der Immobilie. Sollten die Lose vor Fristende verkauft sein, kann die Gewinnziehung vorverlegt werden.

Im Falle, dass noch nicht alle Lose verkauft sind, kann der Termin verschoben oder die Verlosung abgesagt werden. In diesem Fall erhalten die Teilnehmer die eingezahlten Beträge abzüglich einer Bearbeitungsgebühr zurück - die bereits bezahlte Glücksspielgebühr ist nach Ansicht des Finanzministeriums allerdings nicht rückerstattungsfähig und auch bei Abbruch zur Gänze fällig.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Kleine Zeitung: Wieder zieht einer das "Hauslos"
  2. - Die Schwarzen Schafe der Hausverlosungen
  3. Gemeinsame Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen und Bundesministeriums für Justiz zum Thema der Hausverlosungen vom 25. März 2009
  4. Wiener Zeitung: Man kann eine Immobilie auch auf unkonventionelle Art anbringen - Ein Haus wird verspielt von Stephanie Dirnbacher vom 9. Januar 2009
  5. Kleine Zeitung: Hausverlosung: Walter Egger kam, sah und staunte vom 22. Januar 2009
  6. Wiener Zeitung: Flaute nach Medienhype um Kärntner 99-Euro-Villa – Bei den vielen Nachahmern geht nun die große Angst um - Hausverlosungen: Fiasko statt Boom vom 21. März 2009

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