- Heeresabwehramt
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Das Abwehramt (AbwA) ist der Inlandsnachrichtendienst des österreichischen Bundesheers und untersteht, genau wie sein Partnerdienst Heeresnachrichtenamt, dem Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV). Das Abwehramt dient dem „Eigenschutz“ des Heeres, d.h. es soll Angriffe auf militärische Einrichtungen und auf die militärische Sicherheit in Österreich aufklären und verhindern. Außerdem soll es besonders gefährdete Personen und geheime Informationen schützen.
Inhaltsverzeichnis
Struktur
Der Inlandsdienst ist in drei Abteilungen gegliedert:
- Erhebung
- Auswertung
- Elektronische Abwehr
Sein Hauptquartier ist in Wien im 3. Bezirk. In den einzelnen Bundesländern werden Außenstellen unterhalten, so genannte Abwehrstellen (ASt). Darüber hinaus ist in der Öffentlichkeit über den Dienst wenig bekannt. Sein Budget wird im Verteidigungshaushalt nicht ausgewiesen und auch die Zahl der Mitarbeiter ist nirgendwo veröffentlicht. Laut einem österreichischen Pressebericht aus dem Jahr 1999 beschäftigt der Dienst schätzungsweise 200 Mitarbeiter und zusätzlich Verbindungsleute bis auf Kompanieebene. Leiter des Amtes ist seit 1. Oktober 2007 Brigadier Dr. Wolfgang Schneider.[1]
Weitere Dienste
Außerdem gibt es in der österreichischen Armee noch die Abteilung G 2. Sie untersteht dem Armeekommando (Sektion III des Verteidigungsministeriums) und ist für die „Militärische Aufklärung und Sicherheit“ zuständig. Dazu gehören unter anderem die Angelegenheiten der Militärstreife.
Aufgaben
Parlamentarisch kontrolliert wird das Abwehramt mit dem seit 1. Juli 2001 geltenden Militärbefugnisgesetz (MBG) durch den Rechtsschutzbeauftragten (RSB) beim BMLV. Der Rechtsschutzbeauftragte hat die Aufgabe, Heeresnachrichtenamt und Abwehramt auf eventuelle Grundrechtsverletzungen und widerrechtliche Datenverwendung hin zu überprüfen. Seit Mitte 2001 wird das Amt von Karlheinz Probst ausgeübt. Seit 1. Jänner 2007 ist Dr.Theodor Thanner Rechtsschutzbeauftragter der Republik Österreich.
Gleichzeitig erweiterte das MBG die Befugnisse beider Dienste. Dies hatte im Vorfeld zu Diskussionen geführt, da Parteien wie die österreichischen Grünen fürchteten, die eingeräumten Befugnisse würden viel zu weit reichen. So sind laut Paragraph 22 sämtliche Gebietskörperschaften, also Bund, Länder und Gemeinden, sowie alle Körperschaften öffentlichen Rechts wie Sozialversicherungen oder Arbeiterkammer verpflichtet, auf Verlangen der militärischen Geheimdienste Auskünfte über Bürger zu erteilen. Außerdem müssen Behörden den Diensten auf Verlangen falsche Papiere ausstellen. Telekommunikationsanbieter haben Verbindungsdaten und Informationen über Internetnutzer herauszugeben.
Zum „Zwecke der nachrichtendienstlichen Aufklärung“ werden beide Dienste durch das Gesetz ermächtigt, verdeckt zu ermitteln, Überwachungen und Lausch- und Videoangriffe durchzuführen. Als Begründung genügt beispielsweise die Vermutung, es drohe „schwere Gefahr für die militärische Sicherheit“. In den Erläuterungen zum Gesetz wird unter anderem „das Ermitteln von Autoren, die sich kritisch bzw. teilweise negativ mit dem Bundesheer auseinandersetzen“, als Teil der Aufgaben definiert. Und auch die „Beobachtung von einzelnen Aktivitäten als auch die Beobachtung von (politischen) Gruppierungen, die sich unter anderem gegen die militärische Landesverteidigung richten bzw. dieser kritisch gegenüber stehen“.
Teile des Gesetzes wurden im Februar 2004 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Bemängelt wurde vor allem, dass durch das Gesetz zwar weitreichende Befugnisse geschaffen worden waren, jedoch kein ausreichender Rechtsschutz.
Geschichte
Das Amt entstand 1985, als der bisherige Heeres-Nachrichtendienst in zwei Dienste aufgespalten wurde, einen „defensiven“ Inlandsdienst - das Abwehramt - und einen „offensiven“ Auslandsdienst (das Heeresnachrichtenamt HNaA, welches für den Schutz militärischer Güter im Ausland zuständig ist). Ursache der Trennung waren, wie es die österreichische Presse nennt, „interne Kalamitäten“. Der Außendienst galt als ÖVP-dominiert, der innere als eine Domäne der SPÖ.
2004 erhielt der Leiter des Heeresnachrichtenamtes einen eigenen Stab in der Zentralstelle des Verteidigungsministeriums. Damit ist das HNaA keine nachgeordnete Dienststelle des Ministeriums mehr. Begründet wurde diese Aufwertung mit einer Verkürzung der Dienstwege, da der Dienst nun für andere Ministerien direkt ansprechbar sei. In der Zeitschrift Profil vermuteten daraufhin „Insider“, dass das Abwehramt dem Auslandsdienst unterstellt werden könnte.
Im Juni 2007 gelang es Bediensteten des Abwehramtes in Kooperation mit dem BVT, einen mutmaßlichen Spion des russischen Auslandsgeheimdienstes SWR festzunehmen. Es soll sich dabei um einen Führungsoffizier handeln. Zur selben Zeit wurde ein Vizeleutnant des Fliegerregiments 3 in Linz-Hörsching festgenommen. Dieser arbeitet als Techniker bei den österreichischen Luftstreitkräften. Vermutlich ließ der russische Agent dem Unteroffizier erhebliche Geldsummen für elektronische Baupläne des Kampfhubschraubers Eurocopter Tiger zukommen. Der Vorwurf gegen die beiden Inhaftierten lautet auf „Geheimer Nachrichtendienst“ (§ 256 StGB) sowie „Militärischer Nachrichtendienst für einen fremden Staat“ (§ 319 StGB).
Literatur
- Markus Purkhart: Staatspolizei, Heeresnachrichtenamt und Abwehramt - die österreichischen Geheimdienste aus der Perspektive parlamentarischer Transparenz und Kontrolle; eine politikwissenschaftliche Analyse zur österreichischen Demokratie. Dipl. Arb., Univ. Wien 1998
Weblinks
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