- Hegegemeinschaft
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Eine Hegegemeinschaft (nach § 10 a Bundesjagdgesetz) ist ein Zusammenschluss der Jagdausübungsberechtigten mehrerer benachbarter Reviere, die eine landschaftliche Einheit bilden. Sie hat den Sinn, Hegemaßnahmen und Abschusspläne zu koordinieren.
Hegegemeinschaften sind in der Regel privatrechtliche, freiwillige Personalvereinigungen, in einigen Bundesländern können sie auch von Amts wegen errichtet werden. Hegegemeinschaften werden gelegentlich mit Hegeringen verwechselt, die allerdings Organisationseinheiten im Deutschen Jagdschutz-Verband darstellen.
Literatur
- Jägerlexikon: München; Wien; 1983.
Kategorien:- Naturschutzrecht (Deutschland)
- Jagdrecht (Deutschland)
- Gesetz und Regelwerk zur Jagd
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