- Abschussplan
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Der Abschussplan ist ein behördlich genehmigter Jahresplan, der festlegt, wie viel Wild (differenziert nach Alter und Geschlecht) in jedem Jagdbezirk erlegt (jagdlich getötet und in Besitz genommen) werden darf.
Nach § 21 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes darf Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild) sowie Auer-, Birk-, Rackelhuhn und Seehunde nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden. Der Abschussplan für Schalenwild muss hierbei erfüllt werden.
In fast allen deutschen Bundesländern erstellen die Forstbehörden als wichtige Grundlage für die Abschussplanung die Forstlichen Gutachten, in denen der Einfluss des Schalenwildes auf die Waldverjüngung beurteilt wird.
Weblinks
Kategorien:- Jagdrecht (Deutschland)
- Gesetz und Regelwerk zur Jagd
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