- Heiligs Blechle
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Heilig's Blechle ist eine schwäbische Redewendung zum Ausdruck des Erstaunens, der sich von einem kommunalen Ausweis zur Armenversorgung ableitete.
Gleichbedeutend wird es im heutigen dialektischen Sprachgebrauch auch allgemein für ein wertgeschätztes Automobil benutzt.Ursprung
Nach Einführung der Reformation wurden im Herzogtum Württemberg die Verwaltung von Staat und Kirche neu geordnet. Die Versorgung der Armen wurde auf kommunaler Ebene der Kirche übertragen, die hierzu einen „Armenkasten“ oder „Heiligen“ einrichtete, der vom „Heiligenpfleger“ verwaltet wurde. Das öffentliche Betteln wurde verboten, dafür gingen neben der Kollekte auch die Erträge kirchlicher Güter und Geldgeschäfte sowie Geldbußen aus Vergehen gegen die Kirchenordnung an den Armenkasten. Mit dessen Mitteln wurden ausschließlich ortsansässige Arme, sogenannte „Hausarme“, versorgt, Fremde wurden mit der „Bettelfuhre“ abgeschoben.
Der Dreißigjährige Krieg verschlechterte die wirtschaftliche Lage im Herzogtum, die sich auch in der Folgezeit wegen wiederholten Einfällen französischer Truppen nicht bessern konnte. Die Bettelei nahm so stark zu, dass einzelne Kommunen einen „Bettelvogt“ zur Vertreibung der Bettler anstellten. Da die Kollekten nicht mehr genug Mittel erbrachten, um die Hausarmen zu unterstützen, wurde ihnen die Bettelei erlaubt. Wer unverschuldet in Not geraten war, erhielt im 18. Jahrhundert vom „Heiligenpfleger“ ein Blechstück als Berechtigungsausweis – da die Ausgabe für Zwecke des „Heiligen“ erfolgte, ergab sich die Bezeichnung Heiligs Blechle.
Warum sich daraus ein Ausruf des Erstaunens entwickelt hat, ist unklar, zumal die Vergabe von Blechen im 19. Jahrhundert wieder eingestellt wurde, es also auch keine Überlieferung dieses Brauchs im Alltag gab. Möglich wäre eine Verwechslung mit den ebenfalls im 18. Jahrhundert eingeführten Schwörbüchsen, die in Wirtshäusern aufgestellt waren. Wer beim Fluchen ertappt wurde, musste einen Geldbetrag in die Büchse zahlen, deren Ertrag dann wiederum an den „Heiligen“ ging.
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