2,5-Dimethoxy-4-(n)-propylthiophenethylamin

2,5-Dimethoxy-4-(n)-propylthiophenethylamin
Strukturformel
Allgemeines
Name 2C-T-7
Andere Namen
  • 2,5-Dimethoxy-4-n-propylthiophenthylamin
  • 2-[2,5-Dimethoxy-4-(propylthio)phenyl] ethanamin
Summenformel C13H21NO2S
CAS-Nummer 207740-26-9
Eigenschaften
Molare Masse 255,38 g/mol
Schmelzpunkt

140–150 °C (33,4 Pa)

Sicherheitshinweise
Gefahrstoffkennzeichnung
Datei:Blank hazard clean.svg
unbekannt
R- und S-Sätze R: ?
S: ?
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

2C-T-7 ist ein Halluzinogen mit entfernt meskalinverwandter Phenylethylamin-Struktur. Es wurde etwa um 1980 von Alexander Shulgin[1] entwickelt. Die chemische Bezeichnung lautet 2,5-Dimethoxy-4-(n)-propylthiophenethylamin.

Es ist stofflich verwandt mit 2C-B.

Die Droge ist in der Schweiz im Verzeichnis der verbotenen Betäubungsmittel gelistet und damit illegal.[2] 2C-T-7 ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund seiner Aufführung in der Anlage 1 BtMG[3] ein nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel. Der Umgang ohne Erlaubnis ist grundsätzlich strafbar.

Quellen

  1. PIHKAL
  2. BetmV: Anhang d – Verzeichnis der verbotenen Betäubungsmittel
  3. BtMG Anlage 1
Gesundheitshinweis
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