- 2,5-Dimethoxy-4-(n)-propylthiophenethylamin
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Strukturformel Allgemeines Name 2C-T-7 Andere Namen - 2,5-Dimethoxy-4-n-propylthiophenthylamin
- 2-[2,5-Dimethoxy-4-(propylthio)phenyl] ethanamin
Summenformel C13H21NO2S CAS-Nummer 207740-26-9 Eigenschaften Molare Masse 255,38 g/mol Schmelzpunkt 140–150 °C (33,4 Pa)
Sicherheitshinweise Gefahrstoffkennzeichnung Datei:Blank hazard clean.svg unbekannt R- und S-Sätze R: ? S: ? Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. 2C-T-7 ist ein Halluzinogen mit entfernt meskalinverwandter Phenylethylamin-Struktur. Es wurde etwa um 1980 von Alexander Shulgin[1] entwickelt. Die chemische Bezeichnung lautet 2,5-Dimethoxy-4-(n)-propylthiophenethylamin.
Es ist stofflich verwandt mit 2C-B.
Die Droge ist in der Schweiz im Verzeichnis der verbotenen Betäubungsmittel gelistet und damit illegal.[2] 2C-T-7 ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund seiner Aufführung in der Anlage 1 BtMG[3] ein nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel. Der Umgang ohne Erlaubnis ist grundsätzlich strafbar.
Quellen
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