2C-T-7

2C-T-7
Strukturformel
Struktur von 2C-T-7
Allgemeines
Name 2C-T-7
Andere Namen
  • 2,5-Dimethoxy-4-n-propylthiophenethylamin
  • 2-[2,5-Dimethoxy-4-(propylthio)phenyl] ethanamin
Summenformel C13H21NO2S
CAS-Nummer 207740-26-9
PubChem 24728635
Eigenschaften
Molare Masse 255,38 g·mol−1
Sicherheitshinweise
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [1]
keine Einstufung verfügbar
R- und S-Sätze R: siehe oben
S: siehe oben
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

2C-T-7 ist ein Halluzinogen mit entfernt Meskalin-verwandter Struktur aus der Gruppe der Phenylethylamine. Es wurde etwa um 1980 von Alexander Shulgin[2] entwickelt. Die chemische Bezeichnung lautet 2,5-Dimethoxy-4-(n)-propylthiophenethylamin.

Es ist stofflich verwandt mit 2C-B.

Die Droge ist in der Schweiz im Verzeichnis der verbotenen Betäubungsmittel gelistet und damit illegal.[3] 2C-T-7 ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund seiner Aufführung in der Anlage 1 BtMG[4] ein nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel. Der Umgang ohne Erlaubnis ist grundsätzlich strafbar.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. In Bezug auf ihre Gefährlichkeit wurde die Substanz von der EU noch nicht eingestuft, eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
  2. PIHKAL
  3. BetmV: Anhang d – Verzeichnis der verbotenen Betäubungsmittel
  4. BtMG Anlage 1
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