- 2C-T-7
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Strukturformel Allgemeines Name 2C-T-7 Andere Namen - 2,5-Dimethoxy-4-n-propylthiophenethylamin
- 2-[2,5-Dimethoxy-4-(propylthio)phenyl] ethanamin
Summenformel C13H21NO2S CAS-Nummer 207740-26-9 PubChem 24728635 Eigenschaften Molare Masse 255,38 g·mol−1 Sicherheitshinweise EU-Gefahrstoffkennzeichnung [1] keine Einstufung verfügbar R- und S-Sätze R: siehe oben S: siehe oben Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. 2C-T-7 ist ein Halluzinogen mit entfernt Meskalin-verwandter Struktur aus der Gruppe der Phenylethylamine. Es wurde etwa um 1980 von Alexander Shulgin[2] entwickelt. Die chemische Bezeichnung lautet 2,5-Dimethoxy-4-(n)-propylthiophenethylamin.
Es ist stofflich verwandt mit 2C-B.
Die Droge ist in der Schweiz im Verzeichnis der verbotenen Betäubungsmittel gelistet und damit illegal.[3] 2C-T-7 ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund seiner Aufführung in der Anlage 1 BtMG[4] ein nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel. Der Umgang ohne Erlaubnis ist grundsätzlich strafbar.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ In Bezug auf ihre Gefährlichkeit wurde die Substanz von der EU noch nicht eingestuft, eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
- ↑ PIHKAL
- ↑ BetmV: Anhang d – Verzeichnis der verbotenen Betäubungsmittel
- ↑ BtMG Anlage 1
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- Synthetische Droge
- Abkürzung
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