Heiratsversicherung

Heiratsversicherung

Die Heirats- oder Aussteuerversicherung ist eine Form der kapitalbildenden Lebensversicherung, die von einem Versorger, i. A. dem Vater, als Versicherungsnehmer für eine Tochter, die Begünstigte, abgeschlossen wird. Bei Heiratsversicherungen gelten vielfach folgende Bestimmungen – selbstredend können diese von den hier dargestellten in Details abweichen.

Inhaltsverzeichnis

Charakteristika

Eintrittsalter

Die Tochter darf bei Abschluss der Versicherung das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Leistung bei Heirat oder Ablauf

Die Versicherungsleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erfolgt

  • zum 18. Geburtstag der Tochter, falls diese vor dem 18. Geburtstag heiratet,
  • zum Zeitpunkt der Heirat, falls die Tochter zwischen dem 18. und 25. Geburtstag heiratet,
  • zum 25. Geburtstag der Tochter, falls die Tochter bis dahin nicht geheiratet hat.

Leistung im Todesfall

Stirbt die Tochter während der Laufzeit der Versicherung, so werden die bis dahin eingezahlten Prämien zurückerstattet.

Prämienzahlung

Der Versorger leistet regelmäßige Prämien, die Beitragszahlung endet jedoch

  • bei Eintritt des Versicherungsfalles und
  • bei Tod des Versorgers bzw. Tod der Tochter.

Prämienbestandteile

Mit den Prämien müssen

  • das Heiratsrisiko – die Versicherungsleistung kann ja bereits vor dem 25. Geburtstag der Tochter fällig werden – und
  • ein Todesfallrisiko abgedeckt – wenn der Versorger stirbt, wird der Vertrag so fortgesetzt, als ob die Beiträge weiterhin bezahlt würden –
  • die Versicherungssumme angespart,
  • die Abschluss- und Verwaltungskosten des Versicherungsunternehmens abgedeckt
  • und in Österreich die Versicherungssteuer von 4 % bezahlt werden.

Die garantierte Versicherungssumme kann daher infolge des hohen und daher teuren Heiratsrisikos durchaus kleiner sein als die Summe der bis zum Alter 25 zu zahlenden Beiträge.

Überschussbeteiligung

Heiratsversicherungen sind so wie klassische gemischte Versicherungen überschussbeteiligt, neben Zins- und Kostengewinnen gibt es auch Risikogewinne, doch ist das Risikoergebnis bei dieser Versicherungsart häufig negativ.

Überschüsse werden i. A. verzinslich angesammelt und bei Vertragsende zusammen mit der Versicherungsleistung ausbezahlt.

Ergänzungen

Die Aussteuerversicherung nimmt im Versicherungswesen insofern eine Sonderstellung ein, als die Versicherungsleistung fällig wird, obwohl der Versicherungsfall zwar nicht vom Versicherungsnehmer jedoch von der Begünstigten vorsätzlich herbeigeführt wird.


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