- Herrschaft Schwarzenberg (Erzgebirge)
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Bei der Besiedelung des Erzgebirges wurde in Schwarzenberg in der Mitte des 12. Jahrhunderts auf einem Felsmassiv am Schwarzwasser eine Burganlage errichtet. Mit der zugehörigen Herrschaft wurden im Laufe der Zeit u.a. die vogtländischen Vögte, die Burggrafen von Leisnig und die Herren von Tettau (Adelsgeschlecht) beliehen.
Die Herrschaft Schwarzenberg schloss sich an das Vogtland nach Osten an und erstreckte sich von Schwarzenberg nach Süden hin in die Wälder des Westerzgebirgskammes vom Auersberg bis an den Fichtelberg.
Wahrscheinlich in der Mitte des 14. Jahrhunderts wurden im Gebirge die ersten Zinnlagerstätten entdeckt. Die ersten Erwähnungen von Eibenstock im Jahre 1378 und Breitenbrunn 1380 stehen damit im Zusammenhang.
Nachdem die Gegend im 15. Jahrhundert von den Hussiten heimgesucht worden war, kam es zu Beginn des 16. Jahrhunderts wieder zu einem Aufschwung. Der Bergbau auf Zinn und Eisen florierte.
1515 wurde Schwarzenberg zur Bergstadt, 1530 kam es zur Gründung der Bergstadt Gottesgab (Boží Dar) und 1532 folgte am Plattenberg die Bergstadt Platten (Horní Blatná). Dies erweckte auch das Interesse des sächsischen Kurfürsten und 1533 erwarb Kurfürst Johann Friedrich I. die Herrschaft Schwarzenberg von den Erben der Brüder Albrecht Christoph und Georg von Tettau für 126.000 Gulden.
1534 wurde Eibenstock zur kurfürstlichen Bergstadt, Nürnberger und Schneeberger Kapital floss nach Platten. Vier Bergreviere (Eibenstock, Platten Gottesgab, Schwarzenberg) wurden errichtet.
Noch vor der Niederlage der Ernestiner im Schmalkaldischen Krieg teilten sich 1546 Herzog Moritz von Sachsen und König Ferdinand von Böhmen die Herrschaft Schwarzenberg im Prager Vertrag vom 14. Oktober 1546 als Kriegsbeute und veränderten damit die im Vertrag von Eger 1459 vereinbarten Landesgrenzen. Das Gebiet um Platten und Gottesgab (Boží Dar) gelangte so an die böhmische Krone, wobei der sächsische Kurfürst die halben Bergwerksrechte (Halbschied) und die volle Jagd behielt. Über die Auslegung des Prager Vertrages gab es jedoch unterschiedliche Ansichten.
Zwar bestätigte Kaiser Ferdinand I. 1549 dem Kurfürsten Moritz im jüngeren Prager Vertrag von 1549 die halbe Bergwerksnutzung, jedoch gestaltete sich die Wahrnehmung dieser Rechte sehr strittig, weil die böhmische Seite später aus dem Erlass der Bergordnung für die Zinnbergwerke Hengst (Hrebecna), Platten (Horní Blatna), Gottesgab (Bozi Dar) usw. vom 1. Januar 1548 durch Ferdinand I. eine alleinige Ausübung des Bergregals herzuleiten versuchte.
1550 erhielten die beiden Mathematiker und Kartografen Augustin Hirschvogel und Johannes Humelius den Auftrag zur Vermessung der neuen Landesgrenze und Anfertigung eines entsprechenden Risses.
Die zähen Verhandlungen wurden 1555 in Schneeberg fortgeführt und führten zum Schneeberger Vertrag vom 26. Oktober 1556, der beinhaltete, dass die beiden Bergamtsreviere Platten und Gottesgab an Böhmen fallen, Eibenstock und Schwarzenberg jedoch bei Kursachsen bleiben sollten. Die neue Grenzziehung erfolgte von Ost nach West entlang des Mückenbaches von dessen Mündung in das Pöhlwasser bis zur Quelle, von dort schnurgerade zur Quelle des Ortbaches und von dieser wiederum schnurgerade bis zur Einmündung des Breitenbaches in das Schwarzwasser, dann den Breitenbach aufwärts bis zur Mündung des Jugelwassers, weiter entlang des Jugelwassers bis zur Mündung des Peilhöfers und diesem bis zur Quelle folgend und von dort schließlich schnurgerade bis zur Neudecker Grenze.
Erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts konnte ein Konsens gefunden werden, doch zu dieser Zeit erbrachte der Bergbau um Gottesgab und Platten keine Ausbeute mehr, sondern erforderte immer mehr Zubußen.
Literatur
Walter Fröbe: Herrschaft und Stadt Schwarzenberg bis zum 16. Jahrhundert, Schwarzenberg 1930/37.
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