- Herrschaft Schwarzenberg
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Die Herrschaft Schwarzenberg war ein in der Mitte des 12. Jahrhunderts entstandenes Territorium im sächsischen Erzgebirge. Sie bestand nach ihrem Erwerb durch Johann Friedrich den Großmütigen 1533 als kurfürstlich-sächsische Verwaltungseinheit unter der Bezeichnung Kreisamt Schwarzenberg weiter und bildete bis zum Ende der sächsischen Ämterverfassung im Jahr 1856 den räumlichen Bezugspunkt für die Einforderung landesherrlicher Abgaben und Frondienste, für Polizei, Rechtsprechung und Heeresfolge.
Inhaltsverzeichnis
Geografie
Die Herrschaft schloss sich an das Vogtland nach Osten an, erstreckte sich nach Süden hin in die Wälder des Westerzgebirgskammes vom Auersberg bis an den Fichtelberg und wurde von den Flüssen Schwarzwasser, Pöhlwasser bzw. Mittweida und im Süden durch die Wasserscheide begrenzt. Den Mittelpunkt der Herrschaft bildete die erstmals 1212 als castrum erwähnte Befestigung Schwarzenberg.
Geschichte
Bei der Besiedelung des Erzgebirges wurde in Schwarzenberg in der Mitte des 12. Jahrhunderts auf einem Felsmassiv am Schwarzwasser eine Burganlage errichtet. Mit der zugehörigen Herrschaft wurden im Laufe der Zeit u.a. die vogtländischen Vögte, die Burggrafen von Leisnig und die Herren von Tettau beliehen. Nachdem die Gegend im 15. Jahrhundert von den Hussiten heimgesucht worden war, kam es zu Beginn des 16. Jahrhunderts zu einem Aufschwung. Der Bergbau auf Zinn und Eisen florierte, Schwarzenberg wurde 1515 Bergstadt. 1530 und 1532 wurden die zum Herrschaftsgebiet gehörenden Bergstädte Gottesgab (Boží Dar) und Platten gegründet. Nachdem der sächsische Kurfürst 1533 die Herrschaft Schwarzenberg für 126.000 Gulden von den Erben der Brüder Albrecht Christoph und Georg von Tettau gekauft hatte, wurde 1534 auch Eibenstock zur kurfürstlichen Bergstadt erhoben. Durch den florierenden Bergbau floss Kapital aus Nürnberg und Schneeberg nach Platten, wo wie auch in Schwarzenberg, Eibenstock und Gottesgab Bergreviere entstanden.
Noch vor der Niederlage der Ernestiner im Schmalkaldischen Krieg teilten sich 1546 Herzog Moritz von Sachsen und der römisch-deutsche und böhmische König Ferdinand die Herrschaft Schwarzenberg im Prager Vertrag vom 14. Oktober 1546 als Kriegsbeute und veränderten damit die im Vertrag von Eger 1459 vereinbarten Landesgrenzen. Das Gebiet um Platten und Gottesgab (Boží Dar) gelangte so an die böhmische Krone, wobei der sächsische Kurfürst die halben Bergwerksrechte (Halbschied) und die volle Jagd behielt. Über die Auslegung des Prager Vertrages gab es jedoch unterschiedliche Ansichten. Zwar bestätigte Ferdinand I. dem Kurfürsten Moritz im jüngeren Prager Vertrag von 1549 die halbe Bergwerksnutzung, jedoch war die Wahrnehmung dieser Rechte strittig, weil die böhmische Seite später aus dem Erlass der Bergordnung für die Zinnbergwerke Hengst (Hrebecna), Platten (Horní Blatna), Gottesgab (Bozi Dar) usw. vom 1. Januar 1548 durch Ferdinand I. eine alleinige Ausübung des Bergregals herzuleiten versuchte.
1550 erhielten die beiden Mathematiker und Kartografen Augustin Hirschvogel und Johannes Humelius den Auftrag zur Vermessung der neuen Landesgrenze und Anfertigung eines entsprechenden Risses.
Die zähen Verhandlungen wurden 1555 in Schneeberg fortgeführt und führten zum Schneeberger Vertrag vom 26. Oktober 1556, demzufolge die beiden Bergamtsreviere Platten und Gottesgab an Böhmen fallen, Eibenstock und Schwarzenberg jedoch bei Kursachsen bleiben sollten. Die neue Grenzziehung erfolgte von Ost nach West entlang des Mückenbaches von dessen Mündung in das Pöhlwasser bis zur Quelle, von dort schnurgerade zur Quelle des Ortbaches und von dieser wiederum schnurgerade bis zur Einmündung des Breitenbaches in das Schwarzwasser, dann den Breitenbach aufwärts bis zur Mündung des Jugelwassers, weiter entlang des Jugelwassers bis zur Mündung des Peilhöfers und diesem bis zur Quelle folgend und von dort schließlich schnurgerade bis zur Neudeker Grenze.
Erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts konnte ein Konsens gefunden werden, doch zu dieser Zeit erbrachte der Bergbau um Gottesgab und Platten keine Ausbeute mehr, sondern erforderte immer mehr Zubußen.
Amtsleute
Als ersten Beamten des Amtes Schwarzenberg setzte der Kurfürst den Amtmann ein, der als Stellvertreter und Vollstrecker seines Willens fungierte. Er lebte auf dem Schloss, war oberster Richter und als militärischer Oberbefehlshaber des Amtes auch für den Schutz dessen Grenzen verantwortlich. Dem Amtmann waren der Amtsschösser und dessen Helfer, der Einspännige unterstellt. Seine Kanzlei wurde vom Amtsschreiber geführt. Ein Amtsvogt bewirtschaftete sein Land.
Tettauische Amtspersonen
- Stephan von Brant (um 1470)
- Erhard Schopf (1489)
- Georg Bäßler (1530)
Kurfürstliche Amtmänner
- Caspar Röder auf Rödersdorf (1533–1536)
- Andreas Maihöfer (1536–1541)
- Hans Hoyer (1541–1548)
- Eucharius Fischer (1548–1554)
- Christoph Schütz (1555–1556)
- Hans Todt (1556–1568)
- Hans Sachs (1568–1575)
- Hans von Carlowitz (1575–1578)
- Tham Pflug von Sebottendorf (1578–1581)
- Christoph von Bärenstein (1581–1583)
- Hans von Wolffersdorff (1583–1586)
- Christoph von Loß (1586–1592)
- Wolf Ernst von Crossin (1592–1593)
- Christoph von Berbisdorf (1593–1596)
- Hans Caspar von Ponikau (1596-1600)
- Georg von Carlowitz (ab 1600)
- Christoph Halboth (bis 1643)
- Christian Person (1643–1656)
Literatur
- Schwarzenberg, Kreisamt. In: August Schumann: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen. 10. Band, Zwickau 1823, S. 742–773.
- Adolph Lobegott Peck: Historische und geographische Beschreibung des kursächsischen Erzgebürges. Geschichte und Beschreibung des Kreisamts Schwarzenberg. Schneeberg, 1795
- Walter Fröbe: Herrschaft und Stadt Schwarzenberg bis zum 16. Jahrhundert. Schwarzenberg 1930/37
- Karlheinz Blaschke, Uwe Jäschke: Kursächsischer Ämteratlas 1790. Gumnior, 2009. ISBN 3937386149
Weblinks
- Kreisamt Schwarzenberg im Repertorium Saxonicum
- Bestand 30016 – Kreisamt Schwarzenberg im Sächsischen Staatsarchiv Chemnitz
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