Hessisches Landesarbeitsgericht

Hessisches Landesarbeitsgericht
Landesarbeitsgericht Hessen und Arbeitsgericht Frankfurt am Main

Das Hessische Landesarbeitsgericht, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist auf Ebene des Landes Hessen die oberste Instanz in Fragen des Arbeitsrechts.

Inhaltsverzeichnis

Gerichtssitz und -bezirk

Das Gericht hat seinen Sitz in Frankfurt am Main.

Gerichtsgebäude und Größe

Das Gericht befindet sich im Behördenzentrum der ehemaligen Gutleutkaserne im Gutleutviertel. Die Anschrift lautet: Gutleutstraße 130, 60327 Frankfurt am Main.

Das Hessische Landesarbeitsgericht verfügt über zwanzig Kammern.

Geschichte

Am 1. Oktober 1946 wurde das Hessische Landesarbeitsgericht auf der Grundlage eines Erlasses der Militärregierung von Groß-Hessen gegründet. Das Gericht war anfangs mit zwei Kammern ausgestattet und ressortierte beim Hessischen Ministerium für Arbeit und Wohlfahrt. Bis zum Jahr 1999 verblieb die Zuständigkeit für die Arbeitsgerichtsbarkeit in Hessen beim Sozialministerium, seitdem ist das Justizministerium zuständig.

Im Jahre 2007 verlegte das Gericht seinen Sitz, den es seit vielen Jahren in der Adickesallee 36 in Frankfurt am Main hatte, in das Behördenzentrum, das 1994 in der ehemaligen Gutleutkaserne eingerichtet worden war.

Aufgaben und Funktion

Als Landesarbeitsgericht bildet das Gericht die zweite Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit in Hessen. Es ist somit für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der in seinem Bezirk gelegenen Arbeitsgerichte sachlich zuständig.

Über- und nachgeordnete Gerichte

Dem Hessischen Landesarbeitsgericht ist, wie jedem Landesarbeitsgericht, allein das Bundesarbeitsgericht übergeordnet. Nachgeordnet sind insgesamt zwölf Arbeitsgerichte, nämlich die Arbeitsgerichte in Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Hanau, Bad Hersfeld, Kassel, Limburg an der Lahn, Marburg, Offenbach am Main, Wetzlar und Wiesbaden.

Leitung

Erster Präsident des Hessischen Landesarbeitsgerichtes war Gerhard Müller (1946–1954). Ihm folgten Dr. Haberkorn (1954–1961), Dr. Joachim (1962–1979), Dr. Fischer (1979–1987), Dr. Keil (1987–2001) und Dr. Koch (2002-2009). Seit 2010 ist Dr. Peter Bader Präsident des Hessischen Landesarbeitsgerichtes.

Siehe auch

Weblinks


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