- Arbeitsgericht Marburg
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Das Arbeitsgericht Marburg, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der zwölf hessischen Arbeitsgerichte.
Inhaltsverzeichnis
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hat seinen Sitz in Marburg.
Es ist örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus den Amtsgerichtsbezirken Biedenkopf, Frankenberg (Eder), Kirchhain, Marburg und Schwalmstadt[1].
Gebäude und Größe
Die Postanschrift lautet Gutenbergstraße 29a, 35037 Marburg.
Das Arbeitsgericht Marburg verfügt über zwei Kammern.
Im Gebäude des Arbeitsgerichtes Marburg finden regelmäßig aktuelle Ausstellungen des Kunstforums Arbeitsgericht Marburg statt.
Übergeordnete Gerichte
Dem Arbeitsgericht Marburg ist das Hessische Landesarbeitsgericht und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
Zukunft
Im Juni 2010 wurde bekannt, dass das Arbeitsgericht Marburg zum Januar 2012 aus Kostengründen geschlossen werden soll. Es ist geplant, es gemeinsam mit dem Arbeitsgericht Gießen und dem Arbeitsgericht Wetzlar zu einem neu zu gründenden Arbeitsgericht Mittelhessen mit Sitz in Gießen zu verschmelzen.[2]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Hessisches Ausführungsgesetz zum Arbeitsgerichtsgesetz vom 7. März 2005, Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen, 2005, S. 244
- ↑ Marburger Arbeitsgericht wird geschlossen, Oberhessische Presse, Zugriff am 15. Juni 2010
Weblinks
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