- Hinsicht
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Mit Hinsicht bezeichnet man das Merkmal, auf das die Aufmerksamkeit gerichtet ist.
Wenn man Gegenstände vergleicht, dann erfolgt dieser Vergleich immer in Hinsicht auf eine Eigenschaft. In Hinsicht auf diese Eigenschaft sind die Gegenstände gleich oder ungleich. „Zwei Objekte vergleichen heißt: sie aufmerksam ... mit spezieller Hinsicht auf ihr gegenseitiges Verhältnis betrachten. Soll ich z. B. zwei Töne hinsichtlich ihrer Höhe vergleichen, so achte ich speziell auf das Merkmal der Höhe in jedem Ton, nicht auf die Stärke.[1]
Inhaltsverzeichnis
Widerspruch
Ohne die Angabe der Hinsicht, in der zwei Gegenstände verglichen werden, ist nicht überprüfbar, ob ein Widerspruch vorliegt, z. B. im Folgenden: "Die Töne C und D sind gleich." und "Die Töne C und D sind ungleich.". Beziehen sich beide Aussagen auf dieselbe Hinsicht (z. B. die Tonhöhe), liegt ein Widerspruch vor, andernfalls nicht. Der Begriff Hinsicht findet sich daher bereits bei Aristoteles, und zwar in dessen Satz vom Widerspruch:
- „Doch das sicherste Prinzip von allen ist das, bei dem eine Täuschung unmöglich ist [...] Welches das aber ist, wollen wir nun angeben: Denn es ist unmöglich, dass dasselbe demselben in derselben Hinsicht zugleich zukommt und nicht zukommt.“ [2]
gleich - ungleich - ähnlich
Die Anzahl der Hinsichten, in denen man Gegenstände vergleicht, ist relevant bei Aussagen über Gleichheit/Ungleichheit, Ähnlichkeit und Identität. In einer Hinsicht sind zwei Gegenstände entweder gleich oder ungleich. So schreibt Husserl „Eine Vergleichung kann entweder das Ergebnis liefern, daß die betrachteten Inhalte gleich sind oder daß sie verschieden, d. h. nicht gleich sind.“ Sind zwei Gegenstände in einigen Hinsichten gleich, in anderen ungleich, dann sind sie ähnlich. Ähnlichkeit ist Meinong zufolge „in der Regel [eine] ... partielle Übereinstimmung, d. h. als Gleichheit eines Teils der Elemente“ (1971, S. 75). Sind zwei Gegenstände in allen Hinsichten gleich, dann sind sie identisch. (Sog. Leibniz-Gesetz).
Die Wissenschaften unterscheiden sich u. a. darin, in welchen Hinsichten sie (z. T. ein und dieselben) Gegenstände untersuchen. Z. B. wird der Mensch von einem Mediziner in Hinsicht auf dessen körperliche Eigenschaften (Größe, Gewicht, etc.), von einem Psychologen dagegen in Hinsicht auf dessen psychische Eigenschaften untersucht.
Synonyme
Synonym zum Wort „Hinsicht“ ist „Hinblick“. Synonym zur Wortfolge „in Hinsicht auf“ sind „hinsichtlich“, „bezüglich“ und „unter dem Gesichtspunkt“. Vergleiche: „Die Töne C und D sind in Hinsicht auf/hinsichtlich/bezüglich/unter dem Gesichtspunkt ihre(r) Tonhöhe ungleich.“
Literatur
- Aristoteles: Metaphysik
- Brunswig, Alfred: Das Vergleichen und die Relationserkenntnis, Leipzig/Berlin: B. G. Teubner, 1910
- Husserl, Edmund: Philosophie der Arithmetik. Mit ergänzenden Texten (1890-1901), hrsg. von Lothar Eley, Den Haag: Martinius Nijhoff, 1970
- Meinong, Alexius: Humestudien II: Zur Relationstheorie, in: Haller, Rudolf/Kindinger, Rudolf/Chisholm, Roderick. M.: Alexius Meinong Gesamtausgabe, Bd. II Abhandlungen zur Erkenntnistheorie und Gegenstandstheorie, bearbeitet von Rudolf Haller, Graz: Akademische Druck- und Verlagsanstalt 1971, S. 1-184
Weblinks
Die Vergleichsmethode. Definition, Elemente und Klassifikation
Einzelnachweise
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