Hinterlegungszertifikat

Hinterlegungszertifikat

Ein Hinterlegungsschein (auch Hinterlegungszertifikat; engl. depositary receipt, DR) ist eine verbriefte Hinterlegung des Rechts an einer Aktie oder einem Teil bzw. Vielfachen dieser[1].

Inhaltsverzeichnis

Hintergründe

Um eine Aktie auch im Ausland handelbar zu machen, ohne diese dort zulassen zu müssen, werden Hinterlegungsscheine als Zertifikate emittiert. Dabei agieren Investmentbanken meist als intermediäre Handelspartner. Während im Heimatland einer gelisteten Aktiengesellschaft von der Bank Aktien gekauft und bei einer Depotbank gelagert werden, werden im Ausland von der Bank Hinterlegungsscheine unter dem jeweiligen Landesrecht emittiert.

Der Käufer eines Hinterlegungsscheins erwirbt dadurch quasi das Recht, den Hinterlegungsschein jederzeit gegen die entsprechende Menge hinterlegter Aktien eintauschen zu können.

Nachteile

Teilweise verfügen Hinterlegungsscheine über eine sehr geringe Liquidität, was zu relativ großen Spreads und damit verbundenen hohen Transaktionskosten für den Investor führen kann. Ein Umtausch in die dem Hinterlegungsschein zugrundeliegenden Aktien oder Wertpapiere ist nur theoretisch über die Ausstattung des Zertifikates gegeben, praktisch jedoch im Allgemeinen nicht möglich. Meist bleit auch unklar, in welchem Umfang die verbrieften Wertpapiere tatsächlich im Depot der emmitierenden Bank hinterlegt sind, oder mit welchen derivativen Finanzinstumenten der Hinterlegungsschein nachgebildet oder abgesichert ist. Da es sich bei Hinterlegungsscheinen rechtlich gesehen um Zertifikate handelt unterliegen diese dem vollen Ausfallrisiko des Emittenten.

Geschichte

Da es amerikanischen Investoren durch Restriktionen aufgrund von Gesetzen oder eigenen Satzungen oft nicht erlaubt war und ist, in Aktien ausländischer Unternehmen zu investieren, entwickelten sich bereits 1927 die ersten amerikanischen Hinterlegungsscheine (American Depositary Receipt, ADR) als eleganter Umweg um diese Hürden zu überwinden. Hinterlegungsscheine sind eine Art Zertifikat, die zugrunde liegende Basiswerte (die Aktien) verbriefen und so abbilden. Durch die Zulassung dieser Zertifikate in dem jeweiligen Ausland wird aus dem ausländischen Basiswert so ein einheimisches Wertpapier, in das dann auch Investoren mit den genannten Restriktionen investieren dürfen.

Später entwickelten sich diesem System folgend auch Global Depositary Receipts (GDRs) und European Depositary Receipts (EDRs).

Neben den satzungs- und rechtsbedingten Restriktionen zählen hohe notwendige finanzielle Aufwendungen für die Zulassung von Aktien (z.B. Wertpapierprospekte) als Gründe, warum Unternehmen den Weg über Hinterlegungsscheine dem Weg der direkten Platzierung der eigenen Aktien zum Handel im Ausland bevorzugen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. http://www.dai.de/internet/dai/dai-2-0.nsf/LookupDL/D21B7203441E0D96C1256D8F005F4B65/$File/2000-11-08_Positions_Osteuropa_D.pdf

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