Hofamt

Hofamt

Die Hofämter waren zumeist von Adligen wahrgenommene Aufgaben, die ursprünglich das Funktionieren des fürstlichen Haushalts zu gewährleisten hatten. Die wichtigsten waren Kämmerer, Marschall, Truchsess und Mundschenk[1][2]. Hinzu trat bald als fünftes der Kanzler. Schon frühzeitig wandelte sich der Charakter dieser Ämter vom Dienstamt zum Ehrenamt, das nur mehr wenig mit der ursprünglichen Funktion zu tun hatte und fast immer an hochrangige Adlige vergeben wurde. Nicht selten waren damit wichtige Aufgaben in Verwaltung und Regierung verbunden.

  • Der Kämmerer (siehe auch lat. camerarius) war ursprünglich der persönliche Bedienstete – der Kammerdiener – des Fürsten. Zu dieser Vertrauensstellung gehörte ursprünglich auch die Sorge um dessen Finanzen, eine Funktion, die später an den Schatzmeister überging.
  • Der Marschall (siehe auch lat. mareschallus) beaufsichtigte ursprünglich den Marstall, den Pferdestall des Fürsten, stieg aber mit der Entstehung des Rittertums zum Oberbefehlshaber der Reitertruppen auf. Später bezeichnete der Titel allgemein einen hochrangigen Heerführer.
  • Der Truchsess (oder Seneschall, siehe auch lat. dapifer) war ursprünglich der Küchenmeister, dem die Aufsicht über die fürstliche Tafel zustand, der aber schon in fränkischer Zeit zum Leiter der gesamten Hofverwaltung aufstieg.
  • Der Mundschenk (siehe auch lat. pincerna) war im frühen Mittelalter für die Versorgung der fürstlichen Tafel mit Wein und anderen Getränken zuständig, seit karolingischer Zeit auch für die Verwaltung der königlichen Weingärten.
  • Der Brotmeister (siehe auch lat. panetarius, panistarius, oder pistor) war zuständig für Brot und Gebäck und für das Wasser und die Tücher zur Reinigung der Hände, in Frankreich besaß der königliche Brotmeister zudem neben anderen Privilegien bis zum 17. Jahrhundert die Jurisdiktion über die Bäckerzunft von Paris.

Die Hofämter im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation hatten sich aus den merowingischen Hausämtern entwickelt und wurden seit dem 10. Jahrhundert nur noch von bedeutenden Reichsfürsten ausgeübt, wobei sie in der Praxis immer mehr symbolischer Natur wurden, während die ursprüngliche Funktion fast ganz verloren ging. Später waren sie als Erzämter mit der Kurwürde verbunden. Die Hofämter des Reiches waren schon früh erblich.

In England waren der Lordsiegelbewahrer, der First Lord of the Treasury (Erster Lord des Schatzes oder Schatzkanzler) und der Lordkanzler seit dem Hochmittelalter die wichtigsten Regierungsämter.

Als in Böhmen zur Zeit der Hussiten die Macht des Königs schwand, wandelten sich die Hofämter zu Landesämtern. Bei der Besetzung musste der König auf die Stände Rücksicht nehmen. Die wichtigsten Positionen (Oberstburggraf, Oberstkanzler, Oberstlandrichter, Oberstlandhofmeister und Oberstlandkämmerer) waren für Angehörige des Herrenstands reserviert. Ein Großteil der Regierungsgewalt lag bei den genannten Ämtern, die, abgesehen vom Oberstkanzler, seit dem 15. Jahrhundert kaum mehr vom Hof abhängig waren.

Siehe auch

  1. Grundlagen des Studiums der Geschichte: eine Einführung von Egon Boshof, Kurt Düwell, Hans Kloft, Böhlau Verlag, Köln 1997, S. 184, Hausämter
  2. Hofämter

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