- Hoheitliche Aufgabe
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Hoheitliche Aufgaben sind solche Aufgaben, deren Erfüllung dem Staat oder anderen untergeordneten öffentlichen Ebenen kraft öffentlichen Rechts obliegen. Sie werden durch unmittelbare (Bundes- und Landesbehörden) und mittelbare Staatsverwaltung (Kommunen, berufsständische und sonstige Körperschaften sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, ferner auch beliehene Private) erfüllt.
In Deutschland ist die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse gemäß Art. 33 Abs. 4 GG in der Regel als ständige Aufgabe Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Hiervon abgewichen wird etwa bei Aufgabenerfüllung durch Angestellte im öffentlichen Dienst sowie bei der Beleihung Privater (z. B. TÜV).
Siehe auch
- Sonder- und Wegerechte (Straßenverkehr)
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorie:- Allgemeines Verwaltungsrecht (Deutschland)
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