- Holzgericht
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Ein Holzgericht war im Spätmittelalter und der Neuzeit ein Gericht über Holz- oder Forstangelegenheiten und Nutzungsrechte der Markgenossen an einem Markwald. Es wurde auch Forstgericht, Waldgericht, Markgericht, Holzdinge, Holting, Hölting oder Holzgedinge genannt.
In den westfälischen Holzmarken saß der Holzgraf oder der Grundherr der Mark entweder der Gerichtsverhandlung selbst vor oder überließ den Vorsitz einem seiner Beamten. Die Meier als Beisitzer wurden in dieser Funktion auch Holzrichter genannt.
- siehe auch Markgenossenschaft, Markenrolle
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