Beisitzer

Beisitzer

Ein Beisitzer ist eine Person, die in einem Gremium (Vereinsvorstand, Prüfungskommission, Gericht etc.) mitwirkt.

Inhaltsverzeichnis

Beisitzer in Vereinsvorständen

Beisitzer als Vertreter der Vereinsöffentlichkeit

In den meisten Vereinen besteht der Vorstand aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und einem Kassenwart, meist auch einem Schriftführer. An diese Personen werden meist besondere Anforderungen gestellt, zum Beispiel repräsentatives Auftreten, gute Kontakte zu Politik und Wirtschaft, wirtschaftliche Ausbildung usw., was den Kreis der potenziellen Vorstandsmitglieder von vornherein einschränkt.

Um jedem Vereinsmitglied die grundsätzliche Möglichkeit zu geben, im Vorstand mitzuwirken, werden häufig ein oder mehrere Beisitzer gewählt. Ihre Aufgabe erfordert keine besondere Ausbildung oder andere spezielle Fähigkeiten; diese Personen sollen das „Vereinsvolk“ repräsentieren.

Beisitzer als externer Know-How-Träger

Ein anderer Ansatz ist die Einbindung externer Spezialisten in den Vereinsvorstand, die ihr Fachwissen einbringen können, selbst aber nicht zwingend dem Verein angehören müssen.

Beisitzer in Prüfungskommissionen

In Prüfungskommissionen (z. B. vor der Handwerkskammer oder bei Diplomprüfungen) ist in der Regel ein Beisitzer im Prüfungsausschuss. Sein Augenmerk liegt weniger auf der fachlichen Beurteilung des Prüflings, er achtet vielmehr auf einen fairen Prüfungsverlauf. Im betrieblichen Ausbildungswesen kommt häufig ein Mitglied des Betriebsrates oder der Jugendvertretung zum Einsatz.

Beisitzer vor Gericht

Bei Gericht werden alle Mitglieder des Gerichts, die neben dem Vorsitzenden tätig sind, als Beisitzer bezeichnet. [1] Diese können also sowohl Berufs- als auch Laienrichter (Schöffen) sein. Die Besetzung eines Gerichts mit Beisitzern soll der Wahrung der Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit, sowie dem Ausschluss von Willkür dienen, da sich die Mitglieder des Gerichts gegenseitig kontrollieren sollen, und eine größere Anzahl von Personen die Bildung von Seilschaften und ähnlichem verhindert. Ein Gericht wird in der Regel immer mit einer ungeraden Anzahl von Richtern besetzt um eine Pattsituation bei der Urteilsfindung zu verhindern.

Die Besetzung mit Laienrichtern repräsentiert die Anwesenheit des Volkes, welchem als Träger der Staatsgewalt, die Rechtsprechung obliegt.[2] Ebenso sollen die Schöffen das Vertrauen in die Unbefangenheit und Unvoreingenommenheit des Gerichts stärken, da sie nicht der „Berufsgemeinschaft“ der Richter angehören, sondern ehrenamtlich tätige Bürger sind. Die ehrenamtlichen Richter stellen einen wichtigen Teil eines Gerichtes dar, da Urteile „Im Namen des Volkes“ gesprochen und verkündet werden.

Historische Amtsbezeichnungen für beisitzende Richter waren etwa Reichsgerichtsrat, Oberlandesgerichtsrat oder Landgerichtsrat.

Stimmrecht

Ob ein Beisitzer stimmberechtigt ist, wird in der Satzung oder Ordnung festgelegt, in der auch das jeweilige Gremium definiert ist, dem er angehört. In Vereinsvorständen sind Beisitzer üblicherweise in vollem Umfang stimmberechtigt. Im Justizbereich hat auch die Stimme eines Schöffen den gleichen Stellenwert wie die des Berufsrichters.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. http://www.wissen-digital.de/lexikon/Beisitzer
  2. Vgl. Art. 20 GG

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