- Homologation
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Mit Homologation wurde im engeren Sinn die gerichtliche Beglaubigung der Übereinstimmung von Schriftstücken bezeichnet. In Luxemburg wird beispielsweise die Anerkennung ausländischer (insbesondere deutscher) Zeugnisse als „Homologation“ bezeichnet.
Der Wortsinn hat sich mittlerweile stark erweitert: inzwischen wird damit eine umfangreiche Zulassungsprozedur bezeichnet, mit der auf der Basis von Zulassungsvorschriften überprüft wird, ob die Leistungsmerkmale von Liefergegenständen so beschaffen sind, dass diese zugelassen werden können und ein Zertifikat der Homologation erhalten können. Beispiel: Voraussetzung für die Lieferung von Einrichtungen für Mobilfunknetze nach China ist eine Homologation dieser Einrichtungen. (s. auch der Begriff Homologierung, der mittlerweile synonym verwendet wird.)
Der Begriff der Homologation ist vor allem für die Kraftfahrzeug-Industrie wichtig. Für die Zulassungsfähigkeit müssen Fahrzeuge so konfiguriert werden, dass diese den länderspezifischen Gesetzmäßigkeiten entsprechen. Die heutige Herausforderung für die Fahrzeugindustrie liegt hauptsächlich in der Erfüllung von zahlreichen Abgas- und Crashvorschriften. Die Vorschriften sind aber weltweit sehr unterschiedlich. Während manche Länder gar keine Vorschriften für Zulassung erheben, sind andere sehr stark (z. B. EU, Japan etc.) reglementiert. Die Richtlinien sind teilweise so komplex und unterschiedlich, dass die technische Umsetzung für die Fahrzeuge umfangreiche und vorausschauende Planungen erfordert.
Als Grundlage der heute bekannten Kraftfahrzeug-Homologation kann die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), teilweise noch ergänzt durch die StVZO, genannt werden. Die meisten Regelungen der Zulassung von Fahrzeugen entstammen diesen Bestimmungen. Heute ist das Europäische Rechtssystem innerhalb der EU für die Typzulassung von Fahrzeugen maßgeblich. Grundlage hierfür ist die Richtlinie 70/156/EWG mit allen Ergänzungsrichtlinien und künftig die Richtlinie 2007/46/EG, durch die die erstgenannte Richtlinie abgelöst wird. Diese sogenannten "Rahmenrichtlinien" verweisen in Hinblick auf technische Anforderungen auf eine Vielzahl von "Einzelrichtlinien", die sich auf Baugruppen eines Fahrzeugs wie Bremse, Beleuchtung, Sitzen, Gurte, Glas um nur einige zu nennen beziehen. Erst wenn die zahlreichen Beschreibungen dieser Systeme und dazu gehörende Tests abgeschlossen und die entsprechenden Teilgenehmigungen vorliegen, kann die Gesamtzulassung (Typgenehmigung) beantragt werden. Die Daten der Gesamtfahrzeuggenehmigung erzeugt den Datensatz welcher in jedem EU-Mitgliedstaat die Zulassung des Fahrzeuges ermöglicht. Jeder Staat kann zwar immer noch Fahrzeuge alleine nach nationalem Recht zulassen, was aber keine Garantie für eine Zulassung in einem anderen Staat darstellt. Hingegen ist die Europäische Typzulassung eine Voraussetzung, Fahrzeuge in jedem EU-Mitgliedstaat ohne weitere Prüfungen zum Verkehr zulassen zu können. Der Hersteller kann eine Zulassung in jedem EU-Mitgliedstaat einreichen. Also kann ein deutscher Hersteller seine Produkte auch z. B. in Spanien zulassen und dann ohne neue Zulassung auch in England verkaufen.
Motorsport
Im Bereich des Motorsports werden Wettbewerbsfahrzeuge und Rennstrecken von den nationalen und internationalen Sportbehörden erfasst und in einem Homologationsblatt beschrieben. Die Homologation ist in vielen Motorsportkategorien die formelle Voraussetzung, um an Wettbewerben teilnehmen zu können.
Des Weiteren gibt es Homologationen für sicherheitsrelevante Baugruppen, wie Feuerlöscher, Sicherheitsgurte, Fahrzeugscheinwerfer, Überrollbügel usw. sowie für Teile der persönlichen Fahrerausrüstung, so Overall, Helm, Schuhe und Handschuhe, feuerfeste Unterwäsche oder das sogenannte HANS-System.
Im Motorrad- und Auto-Rennsport ist es in seriennahen Klassen, wie der Superbike-Weltmeisterschaft, üblich, dass jeder Hersteller eine gewisse Stückzahl von straßenzugelassenen Maschinen eines Modells herstellen muss, um für dieses die Homologation für die entsprechende Rennserie zu erhalten.
Eisenbahnfahrzeuge
→ Siehe: Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen
Weblinks
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