Hundezone

Hundezone
Schilder um Wiener Hundezonen zu kennzeichnen
Große Hundezone am Margaretengürtel / Eichenstraße (2.600m²)
Eine kleinere Hundezone am Gürtel nähe Schonbrünner Straße

Eine Hundezone oder eine Hundeauslaufzone ist ein Bereich, in dem sich Hunde im öffentlichen Raum ohne Maulkorb und Leine aufhalten dürfen. Hundezonen sind eingezäunte Bereiche, in denen Hunde mit ihren Artgenossen ohne Aufsicht spielen können. Hundeauslaufzonen sind nicht eingezäunte Bereiche, in denen Hunde frei herumlaufen können.

Speziell in dicht bebauten Gebieten sind Hundezonen die einzigen Orte, in denen Hunde genügend Auslauf bekommen.

Inhaltsverzeichnis

Österreich

In Wien gibt es in jedem Bezirk eine oder mehrere Hundezonen, manche davon sind mit speziellen Trinkbrunnen (Hundetränke) ausgestattet. Weiters stehen in einigen Hundezonen auch Sitzplätze für die Hundebesitzer zur Verfügung. Auch die Notdurft können Hunde darin verrichten, nur muss die Ausscheidung derzeit noch vom Hundebesitzer beseitigt werden. Es sind professionelle Hundeklos in Ausarbeitung, die mit umgebauten Beregnungsdüsen in nächtlicher Aktion das Ausgeschiedene entsorgen.[1]

Große Hundezonen in Wien

2008 gab es in Wien 126 ausgewiesene Hunde(auslauf)zonen mit insgesamt 897.445 m² Fläche, denen über 52.000 angemeldete Hunde gegenüber standen. Hunde im 2. Bezirk haben die größte Auslauffläche, wohingegen im 4. Bezirk jedem gemeldetem Hund nur 0,5 m² zur Verfügung steht.[2] Jeder der 23 Bezirke verfügt über zumindest eine Hundezone. Die kleinste Hundezone ist nur 50 m² groß, die größte hingegen 290.000 m².

Größere Hundezonen in Wien [3]
Bezirk
Adresse
Größe [m²]
Einzäunung
Hundetränke
2. Prater (Kaiserallee/Rustenschacherallee) 290.000 nein ja
3. Schweizer Garten (Arsenalstraße/Ghegastraße ) 5.100 ja ja
5. Margaretengürtel/ Eichenstraße 2.600 ja nein
10. Erholungsgebiet Wienerberg-Ost 11.000 ja nein
10. Heuberggstättenpark 150.000 nein nein
10. Löwygrube (Bitterlichstraße) 160.000 nein ja
11. Am Kanal (Geiselbergstraße bis Zehetbauergasse) 3.000 nein nein
11. Am Kanal/ Weißenböckstraße 3.000 nein ja
12. Zanaschkagasse 11.400 nein nein
13. Napoleonwald 9.800 nein nein
13. Roter Berg 12.350 nein nein
14. Hadikpark 20.700 teilweise ja
14. Steinhoferpark 13.000 nein nein
15. Auer-Welsbach-Park (Eingang linke Wienzeile Ecke Schloßallee) 7.263 nein nein
16. Kongreßpark (Liebknechtgasse) 3.700 ja ja
18. Währinger Park 4.700 ja nein
19. Hugo-Wolf-Park 7.000 nein nein
20. Forsthauspark 3.000 nein nein
21. Angelibad 12.500 ja ja
22. Hirschstettner Badeteich (südlicher Teil) 22.000 nein nein
23. Draschepark (entlang ÖBB) 23.000 nein nein

Deutschland

In Deutschland gibt es je nach Kommune Hundeauslaufgebiete oder Hundeauslaufplätze. Neben den amtlich bestätigten Auslaufflächen, in denen der Hund nicht angeleint sein muss, werden auch von Vereinen angelegte und eingezäunte Bereiche teils kostenpflichtig bereitgestellt.

In Berlin wurden für den Auslauf der 100.000 gemeldeten Hunde zwölf Hundeauslaufgebiete eingerichtet - die ältesten bestehen seit mehr als 70 Jahren. Auf insgesamt etwa 1250 Hektar Fläche können Hunde frei umherlaufen.[4] Obwohl auch die Berliner Wälder für Spaziergänge mit Hunden erlaubt sind, ist das unangeleinte Begehen und Austoben für Hunde offiziell nur in den dafür geschaffenen Flächen erlaubt. Auf Grund des innerstädtischen Nutzungsdrucks sind auch einige öffentliche Parks für Hunde verboten.[5] In öffentlichen Grünanlagen ist es nach Grünanlagengesetz verboten, Hunde frei laufen zu lassen und auf Kinder-, Ballspielplätze und Liegewiesen mitzunehmen sowie in Gewässern baden zu lassen. Nutzer haben den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen, ansonsten droht eine Geldbuße von bis zu 150,- Euro. Ein Verwarnungsgeld für unangeleinte Hunde außerhalb der Hundeauslaufgebiete beträgt 25,- Euro. Kritisiert wird an den Berliner Gebieten ihre Lage abseits der Wohngebiete, sie sind zumeist nur mit dem eigenen PKW erreichbar. Aus diesem Grunde werden vom Tierschutzverein privat eingerichtete Hundeauslaufplätze mit Planschbecken und Spielgeräten, Sitzgelegenheiten für die Hundehalter einschließlich ein Unterstand und Hundekottüten gegen Eintrittsgebühr angeboten.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Lexikon Wiener Zeitung [1]
  2. Statistisches Jahrbuch der Stadt Wien 2009, Menschen in Wien [2], Kapitel 11: Freizeit und Sport, Seite 215f
  3. Wiener Stadtgärten (Magistratsabteilung 42) [3]
  4. Berliner Auslaufgebiete
  5. Stadtentwicklung Berliner Forsten: hundeauslauf

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