- Höhenluftkurort
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Luftkurort oder staatlich anerkannter Luftkurort ist das in Deutschland am stärksten verbreitete Prädikat für Kurorte. Die Bezeichnung geht zurück auf die Luftkur, eine Form der Klimatherapie.
Es wird an Ortschaften vergeben, deren Luft und Klima laut einem Gutachten Eigenschaften aufweisen, die für Erholung und Gesundheit förderlich sind. Dieses Gutachten muss regelmäßig wiederholt werden.
Die Kriterien für dieses Gutachten stehen in einer Zusammenfassung der Begriffsbestimmungen - Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen (derzeit die 12. Auflage). Von den jeweiligen Bundesländern muss eine gültige Anerkennungsverordnung vorliegen.
Im Gegensatz zu anderen Kurorten werden an reinen Luftkurorten meist keine stationären Kurmaßnahmen durchgeführt. Das Prädikat wird hauptsächlich von Orten erworben, in denen der Tourismus eine große Rolle spielt oder spielen soll. Ab dem Prädikat Erholungsort kann die Gemeinde einen Kurbeitrag erheben. Ob der Gast nur zur Übernachtung im Gemeindegebiet ist oder für einen längeren Aufenthalt, dies spielt keine Rolle. Die Höhe des Kurbeitrages auf der Einnahmenseite sollte die Ausgaben der Gemeinde für Tourismus decken. Egal ob diese Infrastrukturen, die unter Tourismus laufen auch von Naherholungsgästen oder Einheimischen genutzt werden.
Für einen Ort oder eine Gemeinde kann diese Auszeichnung in wirtschaftlicher oder touristischer Hinsicht eine große Rolle spielen. Teilweise weisen einige Orte in ihrem Wappen darauf hin.
Daneben gibt es noch staatlich anerkannte Fremdenverkehrsgemeinden.
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