- I.L.
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Dieser Artikel behandelt die Liquidation als Auflösung von Unternehmen. Liquidation ist auch ein Synonym für eine Rechnung. - Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 11. April 1889 (SchKG; SR 281.1)
- Artikel über Durchführung eines Liquidationsverfahrens
- „Liquidation einer GmbH“ auf der Seite der IHK Frankfurt
Unter Liquidation (von lat. liquidus, „flüssig“) versteht man im betriebswirtschaftlichen und rechtswissenschaftlichen Zusammenhang den Verkauf aller Vermögensgegenstände eines Unternehmens oder Vereins mit dem Ziel, das darin gebundene Kapital in Bargeld oder andere leicht in Bargeld umtauschbare („liquide“) Mittel umzuwandeln. Ziel der Liquidation ist die Auflösung der Gesellschaft.
Das Restvermögen abzüglich der Liquidationskosten wird als Liquidationserlös bezeichnet. Dieser wird regelmäßig nach Beendigung der Liquidation an die Gesellschafter der liquidierten Gesellschaft ausgeschüttet.
Die Person, die mit der Liquidation eines Vereins oder einer Handelsgesellschaft nach deutschem Recht (z. B. nach HGB, GmbHG, AktG oder BGB) betraut ist, wird auch Liquidator genannt. Die gleiche Bezeichnung tragen in der Schweiz unter anderem die mit der Durchführung eines Liquidationsvergleichs betrauten Personen.
Deutschland: Erkennbar ist die Liquidation an dem Zusatz i. L. in der Firmenbezeichnung, z. B. „Muster GmbH i. L.“[1]
Gründe
Die Liquidation eines Unternehmens findet dann statt, wenn die Eigentümer mehrheitlich beschlossen haben, die Gesellschaft aufzulösen. Ziel ist, unter Befriedigung aller Gläubiger und Abwicklung aller laufenden Geschäfte, den Gesellschaftern durch „Versilbern“ des Gesellschaftsvermögens einen größtmöglichen Liquidationserlös zukommen zu lassen und die Gesellschaft aufzulösen. Darüber hinaus findet eine Liquidation dann statt, wenn aufgrund eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (Insolvenzgründe) ein Insolvenzverfahren durchgeführt wurde.
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Anmerkungen
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