Immediatexamenskammer

Immediatexamenskammer

Die Königliche Examinations-Commission in geistlichen Sachen (IEK) wurde von Friedrich Wilhelm II. durch Kabinettsorder an Minister Woellner am 14. Mai 1791 zur Einhaltung und Kontrolle des von Woellner postulierten Religionsedikt eingeführt. Ziel ist die Reglementierung religiöser und geistiger Aktivitäten.

Über das Edikt vom 19. Juli 1788 bestimmt bislang ein Oberkonsistorium, das mit dem Entschluss vom 14. Mai 1791 gleichzeitig um drei Räter erweitert wird. Dazu zählen Hermann Daniel, Hofrat Gottlob Friedrich Hillmer und der Prediger Theodor Carl Georg Woltersdorff. Das IEK soll von drei Räten geleitet werden. Es bekommt die Aufgabe Pfarramts- und Schulamtskandidaten dahingehend zu überprüfen, ob sie "nicht von den schädlichen Irrthümern der jezzigen Neologen und sogenannten Aufklärer angesteckt".

Zu den bekanntesten Opfern dieser Zensurbehörde wird Immanuel Kant und seine 1793 erstmals veröffentlichte Schrift Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft. Der Theologe Karl Friedrich Bahrdt sah sich aufgrund der neuen Relementierungen gezwungen, sein Lehramt niederzulegen.

Literatur

Udo Krolzik: Das Wöllnerische Religionsedikt online


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