- Immobilienökonom
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Immobilienfachwirt ist eine branchenspezifische Weiterbildung im Bereich der Immobilienwirtschaft mit dem Ziel immobilienwirtschaftliche Projekte zu konzipieren und zu organisieren.
Aufgaben
Die demographischen und gesellschaftspolitischen Veränderungen stellen erhöhte Anforderungen an die Immobilienwirtschaft. Ebenso erfordern strukturelle Umbrüche im Arbeitsmarkt, wachsende Dynamik sowie der sich im Bereich der unternehmerischen Personalpolitik ergebende Wandel besonderes Wissen und eine hohe Kompetenz der Beschäftigten. Als Spezialisten müssen Geprüfte Immobilienfachwirte deshalb über ein umfassendes und vertieftes Verständnis von Kernprozessen der Immobilienwirtschaft verfügen. Von den Fachkräften der Immobilienwirtschaft wird verstärkt unternehmerisches Denken, Kundenorientierung, Bereitschaft zu eigenverantwortlichem Handeln sowie Methodenkompetenz erwartet. Zu den besonderen Handlungsbereichen zählen u. a. die Immobilienbewirtschaftung, das Bauprojektmanagement sowie der Marktbezug und Vertrieb.
Weiterbildung
Unter der Bezeichnung "Immobilienfachwirt/-in" wird verstanden, dass derjenige/diejenige eine besondere berufliche Qualifikation für Tätigkeiten in der Immobilienwirtschaft erworben hat. Um diese Qualifikation zu erwerben, bestehen zwei grundsätzliche Möglichkeiten: A)Lehrgang mit Unterricht nach dem Rahmenstoffplan und Prüfung bei der IHK oder B)Staatlich geprüfter Fernlehrgang mit Unterricht bei einem Bildungsträger.
Beide Lehrgänge sind unterschiedlich und zwar sowohl in der Zielstellung wie auch in der Form der Übermittlung der Fachkenntnisse und Fertigkeiten.
A) Lehrgang mit Unterricht und Prüfung durch die IHK. Dieser Lehrgang basiert auf dem Berufsbildungsgesetz BBiG und steht für sog. Aufstiegsfortbildungsprüfungen. Eine Förderung der Vorbereitungslehrgänge nach dem AFBG, das sog. Meister-Bafög, ist möglich. Die IHKs können als zuständige Stelle für die Bereiche Industrie, Handel und Dienstleistung Fortbildungsprüfungsordnungen nach § 54 BBiG erlassen. Dies ist für die "Immobilienfachwirte IHK" bis 1998 der Fall gewesen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung BMBF hat am 23. Dezember 1998 mit der Verordnung über die Prüfung zum "Geprüften Immobilienfachwirt" (BGBl. 1998 Teil 1 S. 4060 ff.) eine bundeseinheitliche Nachfolgeregelung gem. § 53 BBiG erlassen. Nach knapp zehn Jahren ist die Verordnung novelliert worden und am 25. Januar 2008 wiederum als Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Immobilienfachwirt/ Geprüfte Immobilienfachwirtin" (BGBl. 2008 Teil 1 Nr. 4 S. 117 ff.) neu erlassen worden. Die Lehrgangsdauer der verschiedenen Bildungsträger ist unterschiedlich gestaltet. Den Teilnehmern werden verschiedene Lehrgangsmodelle (Vollzeit, Teilzeit, berufsbegleitend) angeboten.
Durch die Prüfung vor dem Prüfungsausschuss einer IHK, wird festgestellt, ob folgende wesentliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vorhanden sind:
1. Bewerten von immobilienwirtschaftlichen Sachverhalten auf der Basis von volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Zusammenhängen sowie daraus die Ableitung begründbarer Handlungsschritte;
2. Teamorientiertes Konzipieren und Organisieren von immobilienwirtschaftlichen Projekten unter Anwendung und Berücksichtigung der Instrumente kaufmännischer Steuerung und Kontrolle;
3. Systematische Bearbeitung komplexer, anspruchsvoller und variantenreicher Problemstellungen in Kerngeschäftsprozessen der Immobilienwirtschaft unter Anwendung von Arbeits- und Problemlösetechniken; dazu gehört auch die Überprüfung und Entwicklung eigener und fremder Leistungen.
B) Der/die Immobilienfachwirt/-in per Fernlehrgang
Alternativ zu A) gibt es seit 2001 die Möglichkeit, den Fachwirt-Lehrgang auch in einem Fernstudium zu absolvieren. Hier ist die Zielstellung eine andere, nämlich es geht hier für die Teilnehmer darum, 5 eigene Immobilien-Konzeptionen zu erstellen: Ein Grundstücks-, Investitions- und Marketing-, Vermietungs- oder Vermarktungs-, Bewirtschaftungs- und Unternehmenskonzept. Die schriftliche Abschlussprüfung besteht schließlich darin, ein eigenes, gesamtheitliches Immobilienkonzept zu erstellen. Um diese Fähigkeiten zu erreichen, ist ein gegenüber A)bildungsmäßig höheres Einstiegslevel erforderlich, z.B. in der Form eines Hochschulstudiums (Ingenieurwesen, BWL, Jura etc.), die Mindestqualifikation liegt bei einem abgeschlossenen IHK-Berufsabschluss, z.B. als Immobilien-, Bank-, Industriekaufmann/-kauffrau etc. Der Lehrgang selbst ist ganzheitlich angelegt, d.h. er beginnt beim Grundstück (I. Teil), der Entwicklung von Immobilienprodukten (II. Teil), der Vermietung oder Vermarktung (III. Teil), der Bewirtschaftung (IV. Teil) und der Implementierung in ein Immobilienunternehmen (V. Teil). Der Lehrgang ist somit komplett auf die Führungsebene in einem Immobilienunternehmen ausgerichtet.
Weblinks
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